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GmbH oder GbR - die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Es gibt viele verschiedene Gesellschaftsformen, die drei bekanntesten, die GbR, die GmbH und die GmbH & Co. KG

Wer ein Unternehmen gründen will, sollte sich zunächst genau überlegen, welche Gesellschaftsform zu der Firma passt. Es gibt viele verschiedene Gesellschaftsformen, die drei bekanntesten, die GbR, die GmbH und die GmbH & Co. KG werden hier beschrieben und hinsichtlich der Unterschiede Steuern und Kosten verglichen. Eine falsche Entscheidung kann komplizierte oder sogar schwere Folgen haben, wenngleich gesagt werden sollte, dass die Rechtsform eines Unternehmens auch im Nachhinein geändert werden kann.

Die GbR - die Rechtsform für jedermann
Das Minimum ist die GbR. Vor dem Gesetz bilden alle Gründer, die ihrer Firma keine spezielle Rechtsform geben und nicht als Einzelunternehmer arbeiten, eine so genannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Vieles spricht dafür, die Wandlung in eine GbR schlichtweg auf sich zukommen zu lassen, da eine GbR weder in irgendein Register einzutragen ist, noch müssen Sie Stammkapital nachweisen oder eine besonders komplizierte Steuererklärung abgeben. Außerdem bleiben die Kosten bei einer GbR recht überschaubar. Auch für das Finanzamt ist eine GbR, einmal abgesehen von Gewerbe und Umsatzsteuern, ziemlich transparent. Der steuerliche Gewinn einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts wird zwar separat und allgemein ermittelt, danach aber auf die Gesellschafter verteilt. Diese müssen die Anteilen auch versteuern - persönlich. Unter den Gründern selbst sind

Gesellschafterverträge zwar nicht vorgeschrieben, aber durchaus ratsam, um eventuellen Streit zu vermeiden. Die GbR ist eigentlich die Rechtsform mit dem geringsten Aufwand und somit generell eine komfortable Gründer Rechtsform. Das einzige Problem: die Haftung. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts trägt der Gesellschafter das ganze Risiko und haftet unbegrenzt und persönlich mit dem gesamten privaten Vermögen. Dasselbe gilt auch für Einzelunternehmer.

Die GmbH - für die, die Vorsicht walten lassen
Manche Unternehmen oder Geschäftsideen sind mit enormen unternehmerischen Risiken verbunden, die man privat niemals tragen könnte. Wenn das der Fall ist, sollten Arbeit und Privatleben stark voneinander getrennt werden, was am besten mit der Rechtsform der Kapitalgesellschaft funktioniert - eine sogenannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine GmbH. Hier haften die Kapitalgeber und Gesellschafter nur mit dem Anteil, den der Firma zugetragen haben, nicht aber mit ihrem persönlichen Vermögen. Die Sache hat aber auch einen Nachteil: Die Gründung einer GmbH ist recht kostspielig, da sie ins Handelsregister eingetragen werden muss und der Gründer meist juristischer, notarieller und steuerliche Beratung bedarf. Schnell fallen 30.000 - 40.000 € an. Ein weiteres Manko ist, dass die GmbH buchführungspflichtig ist, das heißt, dass jedes Jahr ein Jahresabschluss fällig ist. Auf den Gewinn fallen neben der Gewerbesteuer zusätzlich 15 % Körperschaftssteuer an. Außerdem muss müssen Sie einen Solidaritätszuschlag entrichten, was im Grunde schlimmer klingt als eigentlich ist, da der Gewinn der GmbH oft gar nicht zu hoch ist, denn anders als eine Personengesellschaft zahlt die GmbH feste Gehälter an die Geschäftsführer - das schmälert den Gewinn. Anstatt die Gewinne auszuschütten lassen Sie sich auch in der GmbH verwahren, da die Kapitalgesellschaft nicht nur steuerlich, sondern auch rechtlich von der Privatsphäre getrennt ist.

Die GmbH & Co. KG - für die mit dem Durchblick im Steuersalat
Die dritte, weit verbreitete Rechtsform von Unternehmen ist die GmbH & Co. KG. Hinter dieser steckt im Grunde eine Kommanditgesellschaft (KG), das ist eine Sonderform einer Personengesellschaft mit einem oder mehreren Komplementär/en, die ähnlich der Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unbegrenzt haften. Hinzu kommen die so genannten Kommanditisten, welche wie bei der GmbH ausschließlich mit dem Kapital haften, dass sie der Firma zugetragen haben. Der eigentliche Trick bei der GmbH & Co. KG: Der rein rechtlich voll haftende Komplementär ist keine Privatperson, sondern eine GmbH - und die Geschäftsführer einer GmbH haften wiederum nur beschränkt, doch führen sie zugleich die Geschäfte der Kommanditgesellschaft.

Man kann sich schon aus der Erklärung vorstellen, dass der Bürokratie und Gründungsaufwand dieser Rechtsform, einer Kombination zweier verschiedener Gesellschaften, ziemlich hoch ist. Dennoch wählen viele Unternehmen den Weg der GmbH & Co. KG, weil man damit sowohl den Vorteil der Haftungsbeschränkung als auch steuerliche Vorteile wie bei einer Personengesellschaft auf seiner Seite hat. Weil die KG eine Personengesellschaft ist, muss sie keine Körperschaftsteuern abführen, was Freiberuflern, die keine gewerblichen Leistungen anbieten, die Gewerbesteuer spart. Zum Vergleich: Bei der GmbH fällt die Gewerbesteuer immer an. Ein weiterer Pluspunkt der GmbH & Co. KG ist, dass Geschäftsanteile veräußert und der Gesellschaftsvertrag verändert werden kann, ohne dies zu beurkunden. Besitzanteile lassen sich also ohne notarielle Regelungen ändern.

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