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Wirtschaft/Finanzen

Für Arbeitgeber: Gesundheit verschenken und Steuern sparen

Mit proFIT-Gutscheinen ohne hohen Verwaltungsaufwand in die Gesundheit der Mitarbeiter investieren und dabei Lohnsteuer sparen

Erkrath, 10.06.2014
Immer mehr Unternehmen suchen nach Ideen und Lösungen, wie sie als attraktiver Arbeitgeber ins Blickfeld geraten und die Mitarbeiterbindung stärken können. Problematik: Es fehlen häufig die Zeit und ein ausreichendes Budget für sinnvolle Maßnahmen.

Aber wie können sich Unternehmen mit geringem Aufwand differenzieren?

Moderne Sport und Gesundheitsangebote kostenfrei bereitzustellen ist ein nachhaltiger Ansatz.
Denn Fitness und Vitalität steigern bekanntlich das Wohlbefinden und erhöhen die Leistungsfähigkeit. Die Mitarbeiter werden motiviert und erhalten Anreize aktiv zu werden. Das Unternehmen tritt als attraktiver Arbeitgeber auf und profitiert davon, begehrte Fachkräfte, junge Bewerber und umworbene Nachwuchstalente für sich zu gewinnen und an sich zu binden.

Eigene Trainingseinheiten im Unternehmen zu ermöglichen oder Verträge mit einzelnen Fitnessanbietern abzuschließen ist allerdings zeitaufwendig und birgt die Gefahr, dass die ausgewählten Angebote zu einseitig sind und von Teilen der Belegschaft nicht akzeptiert werden. Weiter zeigt die heutige Erfahrung, dass nicht alle Mitarbeiter gerne mit Kollegen Sportangebote wahrnehmen und somit gut gemeinte Kurse schlecht besucht sind.

Eine clevere, einfach umsetzbare und kostengünstige Alternative bietet die Firma proFIT aus Erkrath an. Unternehmen lagern den Eigenverwaltungsaufwand komplett aus, über ein steuerbegünstigtes Gutscheinsystem. Die Mitarbeiter lösen die Gutscheine bei den teilnehmenden Fitnessanbietern in ihrem Umfeld oder z. B. auf Dienstreisen bundesweit ein und nehmen bargeldlos die angebotenen Leistungen wahr.

Im Internet oder über eine App können sich die Mitarbeiter informieren, welche Anbieter ihnen wo zur Verfügung stehen. Die gesamte Abrechnung übernimmt die proFIT im Hintergrund. Kurz gesagt, eine völlige Individualisierung der Fitnessvorsorge!

Bei Teilnahme steht unmittelbar ein vielfältiges Angebot aus den Bereichen Fitness, Gesundheit und Beratung zur Verfügung, so dass es bei der Leistungsauswahl keine Einschränkungen gibt. Besonders attraktiv: Mitarbeiter werden aktiv eingebunden und können z. B. ihr Fitnessstudio oder ihre Yogaschule als regionalen Wunschanbieter online melden. proFIT kümmert sich nach Überprüfung der Qualität um den Anschluss des Anbieters.

Steuerliche Behandlung der Gutscheine

Die proFIT Gutscheine nutzen den steuerfreien Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG. und sind bis zu 44,00 EUR monatlich steuer- und sozialabgabenfrei.

Bei den proFIT-Gutscheinen entfallen der hohe administrative Aufwand und die Dokumentationspflichten, die vergleichsweise eine Nutzung der Steuerbefreiung über den § 3 Nr. 34 EStG (Freibetrag von 500,00 EUR p. a. zur betrieblichen Gesundheitsförderung) häufig unattraktiv machen und gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen bisher für Unsicherheit gesorgt haben.

Zudem sind die zur Verfügung stehenden Angebote bei der proFIT-Lösung nicht durch die Krankenkassen eingeschränkt, so dass z. B. auch Fitnessstudios, Tanzschulen und Trendsportarten in das Gutscheinsystem einbezogen werden können.

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