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First Phosphate beabsichtigt Durchführung einer nicht vermittelten Privatplatzierung im Wert von 2.000.000 Dollar

DIESE PRESSEMELDUNG IST NUR FÜR DIE VERBREITUNG IN KANADA UND NICHT FÜR DIE WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER DIE VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT.

SAGUENAY, QUEBEC - (4. April 2023) / IRW-Press / - First Phosphate Corp. (CSE: PHOS) (FWB:KD0) (First Phosphate oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen beabsichtigt, eine nicht vermittelte Privatplatzierung mit einem Bruttoerlös von bis zu 2.000.000 Dollar (die Platzierung) - oder nach Ermessen des Unternehmens mit einem höheren Betrag - durchzuführen.

Das Unternehmen beabsichtigt, bis zu 1.250.000 Flow-Through-Einheiten (FT-Einheiten) - oder nach Ermessen des Unternehmens eine höhere Anzahl - zu einem Preis von 0,80 Dollar pro FT-Einheit zu begeben. Jede FT-Einheit besteht aus (i) einer (1) Stammaktie des Unternehmens, die als Flow-Through-Aktie (im Sinne von Unterabschnitt 66(15) des Income Tax Act (Canada)) gilt (die FT-Aktien), und (ii) einem halben Stammaktienkaufwarrant (jeweils ein Warrant), der innerhalb von 36 Monaten nach Abschluss der Platzierung ausgeübt und zu einem Preis von 1,25 Dollar gegen eine Non-Flow-Through-Aktie des Unternehmens (eine Aktie) eingelöst werden kann.

Das Unternehmen beabsichtigt außerdem, bis zu 1.428.571 Hard-Dollar-Einheiten (HD-Einheiten) - oder nach Ermessen des Unternehmens eine höhere Anzahl - zu einem Preis von 0,70 Dollar pro HD-Einheit zu begeben. Jede HD-Einheit besteht aus (i) einer (1) Aktie und (ii) einem halben Warrant.

Das Unternehmen hat das Recht, das Verfallsdatum der Warrants vorzuziehen, wenn der volumengewichtete durchschnittliche Handelskurs der Aktien an der Canadian Securities Exchange an fünf (5) aufeinanderfolgenden Handelstagen 2,00 Dollar oder mehr beträgt. In einem solchen Fall verfallen die Warrants dreißig (30) Tage nach dem Datum, an dem das Unternehmen eine Pressemeldung veröffentlicht, mit der der vorgezogene Verfall angekündigt wird.

Der Bruttoerlös aus der Ausgabe der FT-Einheiten wird für kanadische Explorationsausgaben verwendet, bei denen es sich um Flow-Through-Bergbauausgaben in Verbindung mit den Mineralexplorationsprojekten des Unternehmens (wie im Income Tax Act (Canada) definiert) handelt, in erster Linie für Bohrungen auf den unternehmenseigenen Konzessionsgebieten Bégin-Lamarche und Lac à lOrignal in Quebec. Der Erlös aus der Ausgabe der HD-Einheiten wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Die Platzierung wird voraussichtlich am oder um den 21. April 2023 oder zu einem anderen vom Unternehmen festgelegten Datum abgeschlossen. Der Abschluss kann nach Ermessen des Unternehmens in einer oder mehreren Tranchen erfolgen. Der Abschluss der Platzierung steht unter dem Vorbehalt bestimmter Bedingungen, unter anderem des Erhalts aller erforderlichen Genehmigungen. Es kann nicht zugesichert werden, dass die Platzierung ganz oder teilweise abgeschlossen wird.

Alle im Rahmen der Platzierung begebenen Wertpapiere sind in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen an eine gesetzlich vorgeschriebene Haltedauer von vier Monaten und einem Tag gebunden.

Im Zusammenhang mit der Platzierung erhalten qualifizierte Vermittler (a) eine Barprovision in Höhe von 8 % des Bruttoerlöses, der von Zeichnern der Platzierung erzielt wird, die von einem solchen Vermittler vermittelt wurden, und (b) eine solche Anzahl von nicht übertragbaren Vermittler-Warrants (Vermittler-Warrants), die 8 % der Anzahl der FT-Einheiten und/oder HD-Einheiten entspricht, die an solche Zeichner begeben werden. Jeder Vermittler-Warrant berechtigt seinen Inhaber innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach Abschluss der Platzierung zum Kauf einer Aktie zu einem Preis von 1,25 Dollar. Die Vermittler-Warrants unterliegen denselben Bestimmungen, die einen vorgezogenen Verfall der Warrants ermöglichen.

Die im Rahmen der Platzierung begebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der U.S. Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es besteht eine Registrierung oder eine verfügbare Ausnahmegenehmigung von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen US-Bundesstaaten. Diese Pressemeldung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar, noch dürfen diese Wertpapiere in einem Rechtsgebiet verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bennett Kurtz, CFO
bennett@firstphosphate.com
Tel: +1 (416) 200-0657

Investor Relations: investor@firstphosphate.com
Media Relations: media@firstphosphate.com
Website: www.FirstPhosphate.com

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Über First Phosphate Corp.

First Phosphate ist ein Mineralerschließungsunternehmen, das sich gänzlich der Gewinnung und Reinigung von Phosphat zur Herstellung von aktivem Kathodenmaterial für die LFP-Batterieindustrie verschrieben hat. First Phosphate ist bestrebt, ein solches Material mit hohem Reinheitsgrad, unter Einhaltung aller ESG-Standards und mit geringem CO2-Fußabdruck zu produzieren. First Phosphate plant, sich direkt vertikal von der Abbauquelle in die Lieferketten größerer nordamerikanischer LFP-Batteriehersteller zu integrieren, die aktives LFP-Kathodenmaterial in Batteriequalität benötigen, das aus einer konsistenten und sicheren Lieferquelle stammt. First Phosphate besitzt in der Region Saguenay-Lac-St-Jean in der kanadischen Provinz Quebec über 1.500 km² an lizenzgebührenfreien Landschürfrechten, die es aktiv erschließt. Die Konzessionsgebiete von First Phosphate bestehen aus seltenem Anorthosit-Phosphat-Eruptivgestein, das im Allgemeinen hochreines Phosphatmaterial ohne hohe Konzentrationen von schädlichen Elementen liefert.

Zukunftsgerichtete Informationen und Warnhinweise

Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung stellen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen zukunftsgerichtete Aussagen dar. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, können als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig durch Begriffe wie können, sollten, antizipieren, erwarten, potenziell, glauben, beabsichtigen oder die Verneinung dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören Aussagen in Bezug auf: den erwarteten Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung, die erwartete Verwendung des Erlöses aus der Platzierung und den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen.

Diese Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von denen abweichen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Unfähigkeit des Unternehmens, die Platzierung abzuschließen und den Erlös zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb der erwarteten Fristen oder überhaupt zu verwenden; die Unfähigkeit des Unternehmens, die erforderlichen Genehmigungen für den Abschluss der Platzierung zu den erwarteten Bedingungen und innerhalb der erwarteten Fristen oder überhaupt einzuholen.

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die vorstehende Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Leser werden ferner davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen sie beruhen, tatsächlich eintreten werden. Solche Informationen können sich, auch wenn sie vom Management zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als angemessen erachtet wurden, als falsch erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten abweichen.

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