DIE CITYAGENTUR informiert zur Krankenversicherung für Grenzgänger
10. Oktober 2018
Tausende Menschen pendeln als Grenzgänger täglich in die Schweiz. Grundsätzlich muss sich ein Grenzgänger in der Schweiz krankenversichern.
Er kann jedoch von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit werden, wenn er eine Versicherung im Wohnland nachweisen kann.Rainer Zeller, Geschäftsführer der Grenzgängerberatungsstelle DIE CITYAGENTUR erläutert: "Dies bezeichnet man als Ausüben des Optionsrechts. Wird das Optionsrecht innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt in der Schweiz nicht ausgeübt, bleibt die Versicherungspflicht in der Schweiz bestehen. Wird das Optionsrecht einmal ausgeübt, gilt die Versicherungspflicht im Wohnland."
Der Grenzgänger hat die Wahl, sich einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied anzuschließen. Hier erfolgt die Beitragsberechnung nach dem Einkommen, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht.
Die zweite Möglichkeit für den Grenzgänger ist die private Krankenversicherung in Deutschland. Diese wird einkommensunabhängig berechnet.
Als dritte Möglichkeit steht für den Grenzgänger die Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz zur Verfügung. Auch hier erfolgt die Beitragsberechnung einkommensunabhängig und der Grenzgänger erhält von der schweizerischen Krankenversicherung sowie von einer zur Wahl stehenden deutschen gesetzlichen Krankenkasse zwei Versicherungskarten.
"Grenzgänger oder Aufenthalter oder Menschen, die planen zukünftig in der Schweiz zu arbeiten berät DIE CITYAGENTUR", so Zeller und weiter: "DIE CITYAGENTUR ist seit April 2015 Teil der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und berät seit 1991 direkt vor Ort Grenzgänger zu allen Fragen rund um das Arbeiten in der Schweiz. Hierbei begleiten wir Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst aufnehmen, genauso wie langjährig in der Schweiz Beschäftigte und optimieren Ihre Krankenversicherung."
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