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Die Angst der Deutschen vor der Selbständigkeit

Auffallend ist zudem der Negativtrend, der im Rahmen der Studie festgestellt wurde.

Waren es im Jahre 2012 noch 59 % der Befragten, die einer eigenen Selbständigkeit positiv gegenüber standen, so sind es in 2013 nur noch 57 %, die es grundsätzlich positiv beurteilen, wenn sie ihr eigener Chef wären. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Länder Durchschnitt von 70 %. Über ein Drittel der Befragten steht der Selbständigkeit grundsätzlich negativ gegenüber. Damit gehört die Wirtschaftsmacht Deutschland in dieser in insgesamt 24 Ländern durchgeführten Studie zu den Schlusslichtern, d. h. zu den Ländern mit der negativsten Einstellung zur Selbständigkeit. Anders als in diesen Ländern wird die Selbständigkeit in Dänemark, Finnland und Australien besonders positiv bewertet.

Überraschend ist besonders das Ergebnis der USA mit einer Pro Selbständigkeit Einstellung von gerade mal 57 %. Die Zeiten des gelebten "American Dream" scheinen verflogen, das Klischee des Landes der unbegrenzten Möglichkeiten wird durch die fehlende Affinität zur Selbständigkeit klar widerlegt. Dies ist umso erstaunlicher, als es in den USA verhältnismäßig einfach ist, ein Unternehmen zu gründen. In den USA ist die Angst zu scheitern der größte Hemmschuh der Selbständigkeit. 79 % der Befragten gaben die Angst als Grund an, sich nicht selbständig zu machen. Es gibt durchaus auch geschlechterspezifische Unterschiede; amerikanische Männer haben eher Angst vorm Scheitern (81 %) als amerikanische Frauen (77 %). Die Studie offenbart, dass die Tschechen und Italiener mit je 71 % und die Japaner mit 91 % noch mehr Angst vorm Scheitern als die Deutschen haben.

Die Studie wurde von Amway, einem US amerikanischen Netzwerk Marketingunternehmen in Aufrag gegeben; die Amway Corporation verkauft Produkte über den Vertriebsweg selbständiger Handelsvertreter.

Dem Bericht zufolge gibt es insgesamt rund 4,4 Millionen Selbständige in Deutschland. 25 % aller Selbständigen, d.h. 1,1 Millionen hätten laut der Auswertung des DIW einen Verdienst von unter 8,50 € pro Stunde. Betroffen sind vor allem Einzelunternehmen; dabei handelt es sich um ganze 775.000 (70 %). Nur 30 % der geringverdiendenden Selbständigen beschäftigen mindestens einen Arbeitnehmer. Zu den Betrieben, die oft von der Hand in den Mund leben, zählen Kiosks, Frisöre, Anwälte, Kneipiers und freiberufliche Künstler und Dozenten.

40 % aller Einzelunternehmer machen nach Abzug aller Betriebskosten einen so geringen Gewinn, dass dieser gerade zum Überleben reicht; an die Bildung von Rücklagen ist nicht zu denken. Dieser Erkenntnis liefern Daten aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP). Diese Selbständigen leben laut Karl Brenke, Arbeitsmarktforscher des DIW, eine Kümmerexistenz, die es ihnen nicht gestatte Investitionen zu tätigen noch für das Alter vorzusorgen. Ein Grund dafür könnte sein, dass viele Existenzgründungen ohnehin aus der Not geboren sind, aus langer Arbeitslosigkeit. Die Betroffenen kommen also vom Regen in die Traufe. Hinzu komme, so Brenke, dass viele Gründer illusorische Vorstellungen von den Verdienstmöglichkeiten hätten.

Mit einem Geringverdieneranteil von 25 % leben Selbständige statistisch häufiger am Existenzminimum als abhängig Beschäftigte mit 15 %. Vor allem in den neuen Bundesländern sind Arbeitnehmer von geringen Löhnen unter 8,50 € betroffen. Die Pläne der Bundesregierung, einen flächendeckenden Mindestlohn von 8, 50 € einzuführen, hätten fatale Auswirkungen für die Arbeitgeber unter den geringverdienenden Selbständigen. Diese Kleingewerbetreibenden werden, wenn sie höhere Löhne zu zahlen haben, eine Gewinnmarge haben, von der sie wahrscheinlich nicht werden leben können.

Neben der Auswertung der SOEP Daten durch das DIW gibt es eine zweite Auswertung durch das Statistische Bundesamt. Diese fällt noch drastischer aus. Demgemäß hatten in 2012 ganze 34 % der Unternehmer mit höchstens einem Mitarbeiter einen Verdienst von unter 8,50 € pro Stunde. Von den akademischen Freiberuflern (Anwälte, Dolmetscher, Übersetzer, Privatlehrer) lebte rund ein Fünftel (22 %) von weniger als dem geplanten Mindestlohn.

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