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Der Gründungszuschuss ist quasi tot

Seit dem 28.12.2011 aber ist der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung, das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit den auszahlen kann, aber nicht mehr muss.

Fakt ist, dass viele Existenzgründer heute auf den Gründungszuschuss verzichten müssen. Dieser war einst ein wichtiges Mittel, welches den Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit ein klein wenig sorgenfreier gestaltet hat. Seit dem 28.12.2011 aber ist es nur noch eine Ermessensleistung, das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss auszahlen kann, aber nicht mehr muss.

Die wohl unangenehmste Handlung für viele Existenzgründer gerade zu Beginn der Gründungsphase ist die Einsicht in die Konten Übersicht. Meistens sieht man in den ersten Monaten hohe Ausgaben und wenig Einnahmen. Daraus resultiert ein ganz menschliches Gefühl, welches der Gründung allerdings gefährlich werden kann - Unsicherheit.
Erfahrungen schrecken ab

Überall sieht man Erfahrungsberichte, die zeigen, dass die Arbeitsagenturen mit dem Gründungszuschuss äußerst kleinlich umgehen. Ulla beispielsweise hat ihren Job verloren und wollte sich selbstständig machen, die Euphorie wurde ihr aber beim ersten Gespräch in der Arbeitsagentur ziemlich schnell wieder zu Nichte gemacht. Es war schon alleine ein Kampf, überhaupt ein Formular zur Beantragung des Gründungszuschusses zu bekommen, obendrein wurde in Aussicht gestellt, dass ihr der Gründungszuschuss sehr wahrscheinlich verwehrt bleibt. Sie nennt sich übrigens deshalb nur Ulla, weil sie keinen Ärger bekommen will. Die negative Einstellung des Beraters impliziert Missmut aus dem ein ziemlich miserabler und deprimierender Gesamteindruck des Gespräches resultiert.

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