CO.DON AG (ISIN: DE 000A3E5C08 / DE000A3E5C16) - Beabsichtigte Produktauslizensierung im asiatischen Wirtschaftsraum
03. September 2021
Die beiden Unternehmen haben einen Letter of Intent unterzeichnet, auf dessen Basis eine Vereinbarung über eine exklusive Auslizensierung beider CO.DON-Produkte für die Territorien der Volksrepublik China, Hongkong, Macau, Singapur und Taiwan abgeschlossen werden soll. Der Letter of Intent ist nicht bindend.
Nach den im Rahmen der Vertragsverhandlungen aktuell besprochenen Eckpunkten soll die CO.DON bei Vertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung in Höhe von USD 2,75 Mio. erhalten. Bis zur Erteilung der Vermarktungserlaubnis soll CO.DON in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Milestones gestaffelt weitere Zahlungen von insgesamt USD 5,5 Mio. erhalten. Nach einem erfolgten Markteintritt in den jeweiligen asiatischen Ländern soll die Gesellschaft an den aus der Auslizensierung erzielten Umsätzen anteilsmäßig beteiligt werden. Die Dauer der Pflicht zur Entrichtung von Lizenzgebühren richtet sich nach der Laufzeit der relevanten Schutzrechte; derzeit voraussichtlich bis mindestens zum 1. Juni 2040, soweit danach nicht noch schutzfähiges Know-how von der ReLive Biotechnologies Group Limited genutzt wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch bereits besprochene Eckpunkte im Laufe der weiteren Verhandlungen ändern können oder keine Vereinbarung zustande kommt.
Die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats zum Lizenzvertrag sowie die Unterzeichnung einer finalen Vereinbarung stehen noch aus.
Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand
Kontakt
Matthias Meißner
Director Corporate Communications
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F: +49 (0)341 99190 309
E: ir@codon.de
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