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Beraterkontrolle warnt vor unüberlegten "Rücktrittserklärungen"

Beraterkontrolle aus Berlin Beraterkontrolle aus Berlin

Wer für seine Altersvorsorge eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, steht in den nächsten Monaten vor wichtigen Entscheidungen. 2-Minuten-Speedcheck soll dabei helfen.

Wie reagiert man nun richtig auf die kürzlich gesprochenen Urteile des EuGHs und BGHs? Oder wie reagiert man möglichst sinnvoll auf Hinweise, dass es in Folge der neuen Solvency II Anforderungen ab 2016 "Marktaustritte" und "Abwicklungen" von Versicherern geben soll?

Es heißt zwar in den Meldungen bzgl. der EuGH- und BGH-Urteile, dass die "Rechte" der Versicherten gestärkt wurden, dennoch sollte man diese Aussagen sehr kritisch und weitsichtig betrachten.

Liest man die Empfehlungen einiger Juristen, so lautet der Tenor meist "Rücktritt" statt "Kündigung". Oberflächlich betrachtet vermutlich die richtige Empfehlung, jedoch entsteht beim Betrachten der Gesamtsituation etwa ein ganz anderer Eindruck?

Wer sich zum Thema Solvency II genauer informiert, wird erfahren, dass die meisten Versicherungsgesellschaften vor der Herausforderung stehen, ihre jeweilige Kapitaldecke bis Anfang 2016 um einen meist 2-stelligen Milliardenbetrag zu erhöhen. Sollte dies den Gesellschaften nicht bis 2016 gelingen, so wies ein Sprecher der BaFin in einem Interview bereits darauf hin, dass es "Abwicklungen" von Gesellschaften und "Marktaustritte" geben wird.

Für viele Verbraucher eine Formulierung, die gar nicht verstanden wurde! Wie würden sich "Marktaustritte" auf die ursprünglich versprochenen Ablaufleistungen der Kunden auswirken? Was geschieht mit Lebensversicherungen, die zur Tilgung in Hypothekenfinanzierungen eingebunden sind? Tritt bei der "Abwicklung" einer Lebensversicherungsgesellschaft §89 VAG in Kraft? Welche Gesellschaften können die neuen Vorgaben der europäischen Solvency II Regelungen dauerhaft erfüllen bzw. nicht erfüllen?

Fragen, dessen Antworten über Alterswohlstand oder Altersarmut entscheiden könnten.

Nach den aktuellen Entscheidungen des EuGHs und BGHs scheint sich das Aufstocken der Kapitaldecken keinesfalls erleichtert zu haben. Es sei denn, man erlaubt sich begründete Zweifel an der angeblich für den Verbraucher verbesserten Situation?

Aufgrund der positiven Urteile, die bekanntlich die "Rechte der Anleger" stärken, neigen nun auch viele Versicherungskunden dazu ihre "gestärkten Rechte" in Form eines erklärten Rücktritts zu nutzen. Mit dem erklärten Rücktritt würde man gemäß Urteil beabsichtigen die gesamten eingezahlten Beiträge von Beginn an zurück zu fordern. Soweit wäre ein solcher Rücktritt sicher sinnvoll!

Aktuell bestimmt jedoch noch ein Oberlandesgericht die genauen Parameter zur Umsetzung des besagten Urteils. Hierbei soll leider auch in Frage kommen, dass für die Umsetzung der Urteile evtl. eine Verjährungsfrist berücksichtigt werden muss. Sollte tatsächlich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren bestimmt werden, so könnten sich viele Kunden mit einem vorschnellen Rücktritt in hohem Maße selbst schaden! Wer zum Beispiel seit 1995 einen Lebensversicherungsvertrag bezahlt und wie aktuell so oft empfohlen jetzt zurücktritt, würde maximal nur die Beiträge der letzten 3 Jahre zurückerhalten und könnte buchstäblich jeden weiteren Beitrag der 16 vorangegangenen Jahre an seinen Versicherer verlieren!

Wer also nicht aufpasst und sich von angeblich "gestärkten Rechten" blenden lässt, könnte auf eigenen Antrag hin den Versicherungsgesellschaften einen Großteil seiner disziplinvoll angesparten Altersvorsorge überlassen. Deshalb ist es durchaus ratsam, dass sich Versicherungskunden vor ihren endgültigen Entscheidungen umfassend und vor allem neutral beraten lassen!

Erst mit der Bekanntgabe der endgültigen Umsetzungsparameter seitens des zuständigen Oberlandesgerichts wird der Verbraucher wissen, ob seine Rechte wirklich gestärkt wurden.
Würde das Oberlandesgericht sich tatsächlich für eine 3 jährige Verjährungsfrist entscheiden, wäre das Urteil eine geniale Lösung, um die benötigte Aufstockung zur Erfüllung der Solvency II Richtlinien zu beschleunigen. Keine Neukunden-Akquise der Welt könnte so schnell die benötigten Rücklagen beschaffen, als wenn Kunden irrtümlich für jeweils 3 Jahre Beitragsrückzahlung ihre bis zu 19 Jahre alten Verträge "verkaufen" würden.

Um den Kunden mit einem minimalen Zeiteinsatz eine Vorabeinschätzung bieten zu können, hat die Beraterkontrolle aus Berlin unter beraterkontrolle.de einen (online) 2-Minuten Speedcheck entwickelt, der kostenfrei genutzt werden kann! (Darauf erfolgt keine Rechtsberatung und der Speedcheck ersetzt auch keine umfassende Rechtsberatung!)

Wenn das Oberlandesgericht seine Entscheidung bekannt gibt, ist es jedoch wichtig, dass der Verbraucher bereits gut beraten ist! Gerne empfiehlt die Beraterkontrolle auf Wunsch auch entsprechende Fachanwälte für eine umfassende Rechtsberatung.

Hier finden Sie den Speedcheck...

 

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