Aktuelle Pressemitteilungen

Wirtschaft/Finanzen

Auslagerung des Geldwäschebeauftragten - Leasing- & Factoring-Unternehmen

Auslagerung Geldwäsche-Beauftrager bei Kapitalverwaltungsgesellschaften Auslagerung Geldwäsche-Beauftrager bei Kapitalverwaltungsgesellschaften

Auslagerung Beauftragte - Prüfungssichere Auslagerungen mit S&P Auslagerungs-Lösungen - Sie suchen einen Geldwäsche Officer? Das S&P Team unterstützt Sie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten

Wir bieten Auslagerungslösungen für den Geldwäschebeauftragten. Zu unseren Branchen zählen Nicht-Finanzunternehmen und Finanz-Unternehmen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements zur Geldwäscheprävention übernehmen wir folgende Aufgaben:

Bestellung als Geldwäschebeauftragter

● Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer
gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens
zur Geldwäscheprävention.

● Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung
hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die
Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

● Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen
Zeitabständen auf ihre GwG-Konformität.

● Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter
Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die
Unternehmensleitung.

Auch Nicht-Finanzunternehmen benötigen ein System zur Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an folgende Nicht-Finanzunternehmen:

● Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen
Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),

● Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10
des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und
durchführen),

● Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte
Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),

● Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken
oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt,
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.

Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de

 

Leasing Unternehmen

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.