BRANDBRIEF - Pankower Netzwerk u. Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität .... im Kleingartenwesen e.V.
22. November 2024
Es geht um die Förderung und Stärkung des Kleingartenwesens und den Schutz der Mehrheit der Anständigen. Dazu gehört untrennbar das entschlossene Zurückdrängen von Korruption und Unregelmäßigkeiten.
---------------------------------------------Informationen zum BRANDBRIEF....Verein: HIER (mit Sprachnachricht).
und HIER.
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--------------------------------------------- Auszug aus der Satzung:
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein hat folgende Zwecke bzw. verfolgt folgende Ziele...:
a- Stärkung des Kleingartenwesens und Abwehr von Gefahren für das Kleingartenwesen, verbunden mit einer kritischen Betrachtung/Begleitung der Handlungen und Verhaltensweisen der Funktionäre des Kleingartenwesens. Persönliches finanzielles Gewinnstreben von Funktionären des Kleingartenwesens wird verachtet, geächtet und öffentlich angeprangert.
b- Bekämpfung von Korruption und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen...
...
d- Sehr erhebliche Stärkung der einzelnen Kleingartenvereine in ihrer Stellung gegenüber dem Bezirksverband bzw. ggü. dem Zwischenpächter.
e- Ehrenamtliche Funktionsträger dürfen nicht zugleich als Arbeitnehmer im Verein oder Verband eingestellt werden, auf allen Ebenen des Kleingartenwesens.
f- Auf Bezirksverbandsebene muss verhindert werden, dass ein Angehöriger eines Vorstandsmitglieds in ein Angestelltenverhältnis eingestellt wird. Der Begriff "Angehöriger" ist hier gemeint im Sinne des § 20 Abs.5 des VwVfG des Bundes.
g- Auf juristisch fragwürdige und z.T. unprofessionelle Bescheide des Bezirksverbands soll angemessen und entschlossen reagiert werden. Gegenseitige Beratung wird hier -wie bisher schon oft- auch zukünftig sehr hilfreich sein. Ggf. werden auch bewährte Anwälte vermittelt...
h- Bei Gartenkontrollbegehungen, insoweit diese vom Bezirksverband durchgeführt werden (und nicht vom örtlichen Kleingartenverein), soll Hilfestellungen gegeben werden. Vereinsmitglieder sollen sich gegenseitig als Zeugen zur Verfügung stehen.
i- Bei der Tätigkeit der Funktionsträger des Kleingartenwesens sollen Interessengegensätze streng vermieden werden.
j- Alle Kleingärtner sollen in "kleingartenrechtlichen Angelegenheiten" korrekt behandelt werden und allg. Rechtsstaatsgrundsätze und der Gleichbehandlungsgrundsatz sollen beachtet werden. Die rechtlich vorgeschriebene "kleingärtnerische Nutzung" wird selbstverständlich als notwendig bejaht, nicht jedoch die Instrumentalisierung der Thematik, um kritische Kleingärtner unter Druck zu setzen.
k- Kleingärtner, die sich kritisch ggü. Verbands- und/oder Vereinsfunktionären äußern, sollen vor Verleumdungen und Mobbing geschützt werden. Der Mißbrauch des Begriffs "Störenfried" soll bekämpft werden.
l- Mehr Transparenz beim Bezirksverband und den einzelnen Vereinen vor Ort wird gefordert.
m- Auch diejenigen Kleingärtner, die leider aus ihrem örtlichen Kleingartenverein ausgetreten sind, sollen trotzdem fair und korrekt behandelt werden.
n- Ein "kritischer Geist" ggü. der Tätigkeit von Funktionsträgern des Kleingartenwesens soll gefördert werden.
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