Vortrag Pflegestärkungsgesetz - Mehr Geld für Sie und Ihre Angehörigen
07. Januar 2015
Im Rahmen der Angehörigen Akademie Berlin findet am Mittwoch den 14. Januar 2015 im AGAPLESION BETHANIEN SOPHIENHAUS ein Vortrag zu den neuen Leistungen aus dem Pflegestärkungsgesetz statt.
Eine gute Nachricht gibt es für alle Pflegebedürftigen und Pflegenden: Zum Jahreswechsel gibt es mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Dazu gehört etwa die Einführung der zehntägigen Lohnersatzleistung oder die Flexibilisierung der Verhinderungspflege. Außerdem gibt es bessere Möglichkeiten, verschiedene Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu kombinieren.Mehr Flexibilität in der Gestaltung des Pflegealltags
Pflegebedürftige können ab 1. Januar 2015 bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen für Unterstützung im Haushalt oder für die Organisation zusätzlicher Hilfestellungen, sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen, umwandeln können. So können Sie in Zukunft selber flexibler darüber entscheiden, in welcher Form Sie im Alltag unterstützt werden möchten.
Mehr Geld für Tagespflege
Wenn Sie in eine Tagespflege gehen oder überlegen, dies zu tun, haben Sie ab Januar 2015 eine deutliche finanzielle Unterstützung zu erwarten. Denn für den Besuch der Tagespflege steht Ihnen künftig ein eigener Betrag aus der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dieser ist genauso hoch wie die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege
Mehr Entlastung durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Bisher können Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, bis zu vier Wochen vorübergehend in Pflegeeinrichtungen untergebracht werden. Ab 2015 sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege möglich, die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 Euro. Ähnlich auch die Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen eine Vertretung brauchen, gibt es ab 2015 bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege. Dafür stehen pro Pflegebedürftigem bis zu 2.418 Euro zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei: Die max. Beträge sind nur möglich, wenn man die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombiniert.
Länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben
Jeder möchte gern möglichst lang zu Hause wohnen bleiben. Aber mit der Pflegebedürftigkeit werden oft teure Umbaumaßnahmen nötig. Dafür wird es mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz bis zu 4.000 Euro Zuschuss geben – bisher waren es 2.557 Euro. Für die Gründung einer WG für Pflegebedürftige können die Zuschüsse addiert werden, ab 1. Januar 2015 gibt es dafür bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme.
Welche Leistungen Sie im Detail erwarten können und wie Sie diese für sich und Ihren zu pflegenden Angehörigen nutzen können, erfahren Sie im Vortrag von Dietmar Kruschel, Leiter Pflegestützpunkt Berlin Mitte, am Mittwoch den 14. Januar 2015 im AGAPLESION BETHANIEN SOPHIENHAUS im Rahmen der Angehörigen Akademie Berlin. Der Vortrag beginnt um 17:30 Uhr und der Eintritt ist frei. Anmeldung erbeten.
Vortrag
"Mehr Geld für die Betreuung - was ändert sich für pflegende Angehörige 2015?"
Mittwoch 14.Januar 2015
17:30 bis 19:00 Uhr
AGAPLESION BETHANIEN SOPHIENHAUS
Paulsenstraße 5-6
12163 Berlin
Telefon: 030 - 897 91 - 2724
www.bethanien-diakonie.de
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