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Abfallentsorgung in KFZ Betrieben

Abfallentsorgung in KFZ Betrieben Abfallentsorgung in KFZ Betrieben

CS Gruppe informiert über wichtige Bestimmungen Rund um das Thema Abfallentsorgung in KFZ Betrieben.

Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 18.06.2015: In Deutschland gelten eine Reihe von europäischen und nationalen Verordnungen, die den Umgang mit Abfall bestimmen. Als grundlegende Prinzipien gelten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Abfallhierarchie und das Getrennthalten von Müll zur Verwertung. Diese Grundsätze gelten auch für KFZ-Betriebe. "Einerseits heißt dieses für den schrittweisen Umgang mit Müll: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung. Andererseits bedeutet oben benanntes für die Trennung: Gleiches soll gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden" erklärt Heiko Lemke, Geschäftsführer der CS Container & Recycling KG.

Müllvermeidung in der Autowerkstatt
Abfallvermeidung stellt den ersten und wichtigsten Schritt zu einer positiven Umweltbilanz dar. Denn dort, wo kein Müll entsteht, besteht keine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme kosten- und zeitintensiver Entsorgungsleistungen. Dabei entfaltet sich in Werkstätten dieser Grundsatz gerade in zweifacher Hinsicht: "Zum einen sollen umweltfreundliche Materialien bevorzugt eingesetzt werden. Damit entfallen unter anderem die Pflichten zur Führung eines Erzeugerregisters oder einer gesonderten Sorgfaltspflicht. Zum anderen ist eine Rücknahmepflicht der Hersteller zu prüfen" erläuterte Heiko Lemke weiter und ergänzt: "Diese ergibt sich bei Altfahrzeugen, Bauteilen, Altöl, Verpackung, Elektrogeräten und Batterien. Damit entsteht im eigenen Betrieb erst gar kein Müll".

Mülltrennung als Voraussetzung für Recycling und Verwertung
Autos bestehen zu einem Großteil aus Kunststoff und Metall. Damit diese Materialen recycelt oder verwertet werden können, ist eine strikte Mülltrennung einzuhalten. "Das gilt insbesondere für gefährliche Abfälle wie Airbags, Altöl, Batterien, Kältemittel, Putzlappen, Spraydosen, Stoßdämpfer und Verpackungsabfälle" betont Heiko Lemke von der CS Container & Recycling KG. Klare Verantwortlichkeiten erleichtern den Betriebsalltag genauso wie eine eindeutige Bezeichnung von Behältern. Die Beauftragung eines speziellen Entsorgungsunternehmens bietet meist ein vollständiges Konzept mitsamt Optimierungsleistungen. Entsprechendes erleichtert die Arbeit in den Betrieben und schafft Raum für wichtigere Aufgaben.

Erst zuletzt: Die Beseitigung
Erst als letzte Maßnahme ist in den Verordnungen der EU und der Bundesrepublik die Beseitigung vorgesehen. Alle Teile, die keinen Verwendungszweck mehr erfüllen und ohne Schadstoffbelastung sind, können den Deponien zugeführt werden. Damit verbunden ist aber auch immer die Nutzlosigkeit der Gegenstände. In Zeiten knapper Ressourcen sollte es sich um die letzte Option handeln.

 

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