KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Widerruf von Darlehen: Die Welle ebbt nicht ab
(15.10.2014) Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer nur innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist seine, auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen.
Dies gilt jedoch nur, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, so kommt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Widerruf noch in Betracht. Insbesondere kann sich eine Bank in der Regel nicht auf die Verwendung einer von dem Gesetzgeber...
Thema: Pressemitteilung Zinsen