Rechtsanwalt Ulrich Horrion - Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Einziehung von Taterträgen (§ 73 ff StGB) Insolvenzrecht - ...
(23.01.2020) Hat ein Täter der Teilnehmer durch eine Straftat einen vermögenswerten Vorteil erlangt, dann ordnet das Strafgericht dessen Einziehung an.
Die Einziehung ist ein Beschluss des Strafgerichts, dass der Gegenstand zwangsweise beschlagnahmt und eingezogen wird.
Die Beschlagnahme beschränkt sich nicht nur auf körperliche Gegenstände, sondern auch auf Forderungen des Täters / Teilnehmers gegen Dritte sowie auf sonstige Rechte.
Auch Nutzungsvorteile, die aufgrund...
Thema: Pressemitteilung Wirtschaftsstrafrecht