Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Beratungsdokumentation bei der Vermittlung von Versicherungen und ...
(09.10.2014) ITA kommt zu dem Schluss, dass bei der Vermittlung von Versicherungen den Kunden nur selten Beratungsprotokolle ausgehändigt werden. Dabei sind Versicherungsvermittler überhaupt nicht vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, Beratungsprotokolle vor Vertragsabschluss an die Kunden weiterzugeben. Das hätte ITA berücksichtigen müssen, um die Studie glaubwürdiger zu gestalten.
Wettbewerb
Dass Kunden erst nach Vertragsabschluss das Beratungsprotokoll erhalten, ist unter anderem durch den Wettbewerb begründet. Eine Aushändigung des Protokolls vor Vertragsabschluss würde insbesondere den Berufsstand der Versicherungsmakler stark unter Druck setzen. Diese sind verpflichtet, aus der Breite des Marktes zu beraten. Der Kunde würde also mit dem Beratungsprotokoll eine Auswahl konkreter, für...
Thema: Pressemitteilung Versicherungsmakler