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(11.04.2016) in der Formulierung des Vertrags belegt sind. Der Fehler bezieht sich auf eine korrekte Belehrung über das Widerspruchsrecht. Dieser Fehler ermöglicht Versicherten nach einer Prüfung eines Experten und meist mithilfe eines Anwaltes eine Rückabwicklung der Police. So erhalten Versicherte den Anlagebetrag und die Zinsen aus der Anlage von einer Versicherung zurück.
Eine Empfehlung spricht sich für junge Verträge aus, deren Rentabilität äußerst gering ist. Auch hier...
Thema: Pressemitteilung Versicherungen