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Was bedeutet eine eidesstattliche Versicherung oder Vermögensauskunft?
(30.11.2017) Eine Vermögensauskunft dient dazu, den Gläubiger über die Vermögensverhältnisse des Schuldners in Kenntnis zu versetzen. Auf der Grundlage der Vermögensauskunft kann der Gläubiger dann effektiv und zielgerichtet vollstrecken. Der Schuldner muss die Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher erklären, wenn er seine Schulden nicht bezahlen kann. Die Bezeichnung "Vermögensauskunft" existiert seit dem 1. Januar 2013 und wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung eingeführt. Vor der Reform galt die alte Fassung des § 807 ZPO, in welcher die Vermögensauskunft als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet wurde. Nach aktuellem Recht muss der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher einen Auftrag nach § 802a II Nr.2 ZPO erteilen. In einem solchen Fall ist...
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