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Internethandel neue Regelungen im Fernabsatzgeschäft
(03.03.2014) Kunden können, ohne an Öffnungszeiten gebunden zu sein, von zuhause am Schreibtisch durch die virtuellen Geschäfte stöbern, einfach und schnell Preise vergleichen und bequem mit ein paar Mausklicks eine Bestellung aufgeben. Kaufverträge, die am Telefon, per Schriftverkehr oder via Internet abgeschlossen werden, nennt man auch Fernabsatzverträge. Die Rahmenbedingungen des Onlinehandels (E Commerce) und des Katalogversandhandels sind im Bundesgesetzbuch (BGB) geregelt. Im Zuge der neuen EU Verbraucherrechte Richtlinie, die am 13. Juni 2014 in Kraft tritt, werden sich auch einige Regeln ändern, die das Fernabsatzgeschäft betreffen. Bestellvorgänge müssen entsprechend der neuen EU Richtlinie angepasst werden.
Hinsendekosten
Nach aktueller Rechtslage muss der Verkäufer sowohl die...
Thema: Pressemitteilung Verkäufer