Topgmbhkaufen.de / Rene Riebe
Die Bestellung eines Geschäftsführers kann durch die Gesellschaft jederzeit ...
(14.10.2014) Wiesbaden, 14.10.2014
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Die GmbH ist als juristische Person nur handlungsfähig, wenn ein Geschäftsführer bestellt ist. Dennoch kann ein bestellter Geschäftsführer jederzeit abberufen werden, es sei denn, die Abberufungsgründe sind im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt. Die Abberufung ist wirksam, sobald sie dem betroffenen Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung oder einen von ihr beauftragten Vertreter (Rechtsanwalt)...
Thema: Pressemitteilung Pflichtverletzung