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Frank Mingers erklärt - Lebensversicherung: Hohes Risiko bei Widerruf?
(31.03.2016) ...das Recht auf eine Rückabwicklung bestimmter Policen, doch die Kunden tragen bei einem wirksamen Widerruf trotzdem das Kursrisiko. Kunden müssen nämlich die Verluste des Fonds akzeptieren, wenn eine Fondspolice rückabgewickelt wird.
Eine zusätzliche Entscheidung des BGH:
Zwar kann ein Gewinn oder ein normaler laufender Fonds immer noch gemein rückabgewickelt werden, aber eine Garantie für einen Gewinn gibt es eben nicht. Im Aktenzeichen IV ZR 513/14 vom...
Thema: Pressemitteilung Lebensversicherung