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Bestellerprinzip seit 2020
(03.04.2021) Bei der Vermietung von Immobilien gilt für alle Beteiligten das Bestellerprinzip , das in Kurzform nichts anders bedeutet als - wer bestellt, der bezahlt auch! In Bezug auf Immobilien heißt das, dass derjenige die Maklerkosten übernimmt, der den Makler beauftragt. Sucht also ein Vermieter über einen Makler einen Mieter für seine Mietwohnung, dann muss er auch die anfallende Maklerprovision übernehmen, falls er für die Suche einen Immobilienmakler beauftragt. Das gilt auch im umgekehrten Fall für die Beauftragung durch den Mieter. Einige Bundesländer wendeten bis Mai 2020 das Bestellerprinzip auch beim Immobilienverkauf an. Doch am 23.Dezember 2020 trat ein neues Gesetz in Kraft, das bereits im Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Dieses neue Gesetz sieht vor, dass das...
Thema: Pressemitteilung Immobilienkauf