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Augen auf bei der Arztwahl
(10.07.2017) Jeder Patient, der vorhat, einen ästhetischen Eingriff durchführen zu lassen, sollte sich über die Qualifikation seines zukünftigen Schönheitschirurgen informieren. Aber es ist nicht immer ganz einfach, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Irreführende Titel
Das Klingelschild sagt leider nicht viel aus, wenn der behandelnde Arzt sich als Schönheitschirurg bezeichnet. Wichtig für den bewussten Verbraucher: Der Begriff Schönheitschirurg ist im ärztlichen Weiterbildungsrecht nicht definiert. Ähnliches herrscht vor, wenn Mediziner Titel wie Ästhetischer Chirurg oder Kosmetischer Chirurg benutzen. Zumindest etwas Klarheit schafft da das Bundesdeutsche Verfassungsgericht: Schönheitschirurgie und kosmetische Chirurgie sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete...
Thema: Pressemitteilung Chirurgie