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Datenschutz im Homeoffice legt Arbeitgebern zusätzliche Pflichten auf
(13.11.2020) Im Homeoffice muss die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen verarbeitet, gewährleistet werden (Art. 5 DSGVO). Da Mitarbeiter jedoch außerhalb der regulären Infrastruktur arbeiten, fallen oft zusätzliche Maßnahmen an, um einem Datenverlust, einer unberechtigten Verarbeitung oder einer Beschädigung vorzubeugen.
Die firmeninterne IT-Infrastruktur muss für Mitarbeiter von zu Hause zugänglich sein
Häufig müssen Arbeitgeber in den Ausbau der Infrastruktur investieren, sollte Remote Work im Betrieb bisher nicht üblich gewesen sein. Einerseits müssen Arbeitnehmer über eine verschlüsselte Verbindung Zugriff auf die Server des Unternehmens haben, da ansonsten keine sichere Kommunikation und Verarbeitung gewährleistet ist. Kann nicht verschlüsselt...
Thema: Pressemitteilung Bußgeld