Kanzlei Scheibeler
Raucherpausen und betriebliche Übung
(28.04.2016) Der Arbeitnehmer ist seit dem Jahr 1980 bei der Arbeitgeberin beschäftigt und als Lagerleiter tätig. Er ist Raucher und konnte lange Jahre im Aufenthaltsraum und im Lager selbst auch außerhalb der eigentlichen Pausen rauchen. Die Frühstücks- und Mittagspausen wurden ihm nicht vergütet, für das Rauchen während der Arbeitszeit wurden jedoch keine Abzüge gemacht. Im Jahr 2006 erließ die Arbeitgeberin zunächst eine Betriebsanweisung, wonach das Rauchen im gesamten...
Thema: Pressemitteilung Arbeitsplätze