GRP Rainer LLP
Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen
(11.04.2013) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Franchise ist mittlerweile nahezu überall anzutreffen. Hierbei soll der Franchisenehmer Waren oder Dienstleistungen des Franchisegebers vertreiben. Der Franchisenehmer führe aber ein eigenes, unabhängiges Unternehmen und trage darüber hinaus dessen wirtschaftliches Risiko. Allerdings darf er...
Thema: Pressemitteilung Arbeitnehmer