bsk rechtsanwaelte
Arbeitnehmerhaftung Dienstwagen
(13.12.2013) Unfall mit dem Dienstwagen – wer haftet?
Für Schäden, die anlässlich einer betrieblich veranlassten Nutzung eines Dienstfahrzeuges durch den Arbeitnehmer entstanden sind, gelten die allgemeinen Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung. In der Regel muss sich der Arbeitnehmer gar nicht oder nur mit einer bestimmten Quote am Schaden beteiligen.
Eine Haftung des Arbeitnehmers scheidet aus aus, wenn das Fahrzeug ohne sein Verschulden beschädigt wird oder aber die Beschädigung auf leichte oder leichteste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Fälle leichter oder leichteste Fahrlässigkeit liegen zum Beispiel dann vor, wenn die Sorgfaltspflichtverletzung gering und als verständliches Versehen anzusehen war. Entscheidungen der Gerichte hierzu sind nicht sehr häufig, was darauf...
Thema: Pressemitteilung Arbeitgeber