Notbeleuchtung ist ein sehr komplexes Thema. Wer benötigt eine Notbeleuchtung und warum muss er diese installieren?
Eine Notbeleuchtung muss sicherstellen, dass ein Gebäude oder ein Raum bei Gefahr verschiedenster Art in der vorgeschriebenen Zeit gefahrlos verlassen werden kann. Das ist die pauschale Umschreibung der Notwendigkeit einer Notbeleuchtung. Sie bezieht sich jedoch nicht auf Privatwohnungen, sondern auf öffentliche Einrichtungen und Produktionsstätten. Das Notlicht vom Supermarkt, welches in der Diele einer Wohnung als diffuses Nachtlicht in die Steckdose gesteckt wird, ist deshalb keine Notbeleuchtung. Sie erfüllt lediglich den Zweck, nachts das Einschalten der Beleuchtung zu vermeiden und Strom zu sparen.Wer benötigt Notbeleuchtungen?
Notleuchten und weitere Sicherheitsleuchten werden in Arbeitsstätten sowie in allen Räumlichkeiten und Anlagen gefordert, in denen mit Menschenansammlungen zu rechnen ist. Bezüglich der Arbeitsstätten sind die Vorschriften dazu in der Arbeitsstättenrichtlinie festgelegt. Bei öffentlichen Einrichtungen regelt dies die Bauvorschrift neben zahlreichen Vorschriften der Elektrotechnik VDE.
Arbeitsstätten bestehen oft aus Werkhallen, in denen rotierende Maschinen arbeiten oder aus Lagerhallen, die von vielen unübersichtlichen Gängen geprägt sind. Bei einem Stromausfall und damit ausfallender Raumbeleuchtung wären die Bediener nicht mehr in der Lage, diese Maschinen gefahrlos zum Stillstand zu bringen. In einem Lager würde die Unübersichtlichkeit der Gänge beim Verlassen zu großer Zeitverzögerung oder zu Unfällen durch Stürze etc. führen. Wenn der Stromausfall im Zusammenhang mit einem Brand oder einer anderen menschengefährdenden Havarie steht, verstärkt dies die Anforderung zusätzlich, die Räumlichkeiten in der erforderlichen Zeit zu verlassen. In Arbeitsstätten mit erhöhtem Risiko wie z. B. galvanischen Bädern sind diese Sicherheitsanforderungen nochmals enger gefasst. Umgesetzt werden diese Anforderungen durch eine Sicherheitsbeleuchtung an allen durchgehenden Fluchtwegen und Richtungswechseln sowie durch Rettungszeichenleuchten an den Ausgängen.
In öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, großen Bürokomplexen, Veranstaltungsräumen oder Sportstadien erfolgt die Ausstattung mit Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten ähnlich. Hier muss jedoch noch viel mehr die psychologisch vorausschaubare Reaktion einer großen Menschenmenge im Panikfall beachtet werden. Nach gründlich erarbeiteten Evakuierungsplänen müssen Notleuchten dabei nicht nur die Rettungswege, sondern auch vorgesehene Rückzugsräume etc. beleuchten.
Weitere Informationen zur Notbeleuchtung mit Schaubildern, sowie Informationen zur Wartung finden Sie hier auf www.er-elektronik.de/notbeleuchtung/
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