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ShuttelPool erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Yelp.

Verschwundene Beiträge zu Bewertungen bei Yelp nach Übernahme des Bewertungsportals von Qype, führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und schränken Persönlichkeitsrecht ein.

Das Bewertungsportal Yelp hatte nach Übernahme von Qype, Beiträge von Kunden eigenmächtig gefiltert. Dies führte dazu, dass übernommene Bewertungen nicht mehr in eine Gesamtbewertung bei Yelp einbezogen wurden. Zahlreiche Gewerbetreibende hatten darunter zu leiden, so auch der überregionale Fahrdienstbetreiber, ShuttlePool GmbH.
Folge für ShuttlePool, nur noch ein knapp zwei Jahre alter negativer Beitrag wurde in den Vordergrund gesetzt und alle anderen Beiträge verdeckt und als "nicht empfohlen" gekennzeichnet. Gleichzeitig führt Yelp die übrigen Beiträge nicht mehr in die Gesamtbewertung ein, die in der Benotung durch Sterne zum Ausdruck gebracht werden.
Auf Anfragen von ShuttlePool reagierte Yelp nur mühsam mit standardisierten E-Mails.
ShuttlePool beauftragte eine Berliner Anwaltskanzlei und stellte einen Antrag auf Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg. Das Landgericht Hamburg gab dem Antrag statt und begründete die Entscheidung, dass durch dieses Handeln das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt wird und zu unterlassen sei. Yelp darf die Beiträge nicht filtern. Auch in der Darstellung der gefilterten Beiträge als "momentan nicht empfohlen", sieht das Gericht den Fortbestand eines Ansehensverlustes, da hinreichende Anknüpfungspunkte für diese fehlende Empfehlung nicht erkennbar sind. (Landgericht Hamburg AZ 324 O 63/14)
ShuttlePool blickt nun gespannt auf die Maßnahmen aus Irland, dem Geschäftssitz von Yelp. So lange stehen die Bewertungen jedoch noch buchstäblich "in den Sternen".

 

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