Zur Beendigung der Rentenleistungspflicht bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
26. Juni 2012
Endet der Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so soll dies nicht zwangsläufig mit dem Ende der Leistungspflicht gleichstehen.
Für die Versicherten kann das Urteil des BGH im Zweifelsfall enorme Vorteile bedeuten. Nicht selten spielt in versicherungsrechtlichen Fällen die Frage der Versicherungszeit eine besondere Rolle. Da Versicherungsverträge in der Regel auf besonders lange Dauer angelegt sind, kann die Frage der Leistungszeit hier entscheidend sein.
Lassen Sie sich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.
Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung vermieden und die Einhaltung von Fristen und Formen gewährleistet werden.
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
Berufsunfähigkeit Versicherungen Vertrag
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.