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Verunsicherung bei Anlegern in S&K Immobilien

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Möglicherweise könnten zahlreiche Anleger der S&K-Gruppe geschädigt worden sein. Viele Betroffene fragen sich nun, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer groß angelegten Razzia sollen zahlreiche Tatverdächtige, so angeblich auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten, festgenommen worden sein. Der Vorwurf laute wohl, die S&K Gruppe habe zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen eine Art "Schneeballsystem" entwickelt. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müsse nun geklärt werden, ob tatsächlich Straftaten vorliegen.

Die Tatverdächtigen könnten möglicherweise viele Anleger in mehrstelligem Millionen-Bereich geschädigt haben. Unter anderem könnten Anleger folgender Fonds betroffen sein: Midas Mittelstandsfonds, SHB Fürstenfeldbruck und München, SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds, United Investors Fonds, S&K Real Estate Value Added, Deutsche S&K Sachwerte, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan.

Unklar soll derzeit sein, ob durch die Anleger auf Vermögenswerte der S&K-Gruppe zugegriffen werden kann und inwieweit derartige Vermögenswerte überhaupt bestehen. Betroffene Anleger sollten dennoch nicht damit zögern, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden. Möglicherweise stehen ihnen nämlich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung z.B. gegen ihre Banken zu. Anleger, denen etwa vermittelt wurde, ihr investiertes Geld sei absolut sicher oder denen an ihre Berater geflossene Provisionen verschwiegen wurden, können unter Umständen im Rahmen des Schadensersatzes ihr gesamtes investiertes Geld zurückerhalten.

Auch wenn Sie sich als Anleger nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich betroffen sind, ist es empfehlenswert, Ihre Lage durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Situation einzelfallbezogen prüfen. Aufgrund der womöglich sehr großen Zahl der vom häufig so bezeichneten "S&K-Skandal" betroffenen Anleger ist eine Interessenbündelung hier von Vorteil. Zwar existieren in Deutschland keine Sammelklagen wie in den USA, dennoch können die Interessen der Betroffenen gebündelt werden, in deren Rahmen ähnliche Fälle bestmöglich bearbeitet werden können. Sollten Sie als Anleger verunsichert sein, so kann ein versierter Anwalt hier helfen.

http://www.grprainer.com/S-und-K-Gruppe.html

 

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