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Vertrieb von gebrauchten Softwarelizenzen

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Rechte an Softwarelizenzen sollen nicht bereits mit dem bloßen Verkauf von Echtheitszertifikaten übertragen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt/M. mit Urteil vom 27.9.2012 (Az. 2-03 O 27/12) entschieden. Das LG soll nun entschieden haben, dass Rechte nicht bereits mit dem bloßen Verkauf von Echtheitszertifikaten übertragen werden sollen. Durch den Erwerb von solchen Echtheitszertifikaten sollen keine vom Inhaber der Urheberrechte der an der betreffenden Software abgeleiteten Rechte zur Gestattung der Vervielfältigung erworben werden.

Das LG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger der Auffassung war, dass er durch den Verkauf von Echtheitszertifikaten in Urheberrechten verletzt worden sei, weil diese beim Verkauf nicht die Softwarelizenzen verkörperten.

Das LG hat der Klage stattgeben und dem Kläger einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Nach der Auffassung des Gerichts sollen Rechte nicht bereits mit dem bloßen Verkauf von Echtheitszertifikaten erworben werden.

Das Vertriebsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen dienen. Absatzmittlung findet vor allem zwischen Unternehmer und Handelsvertreter sowie Vertragshändler, aber auch zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer statt. Immer größere Bedeutung gewinnt daneben der internationale Warenvertrieb. Ein im Vertriebsrecht versierter Rechtsanwalt berät im nationalen und internationalen Vertriebsrecht.

Um das Vertriebsrecht in seiner ganzen Fülle zu erfassen, müssen diverse Rechtsnormen in den Blick genommen werden. So finden sich Regelungen um das Recht der Absatzmittlung nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB). Vielmehr sind bspw. auch die diesbezüglichen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts und internationalen Rechts zu berücksichtigen. Um dem wirklich gerecht zu werden, ist in den meisten Fällen ein versierter Rechtsanwalt nötig.

Dieser übernimmt für Sie die Erstellung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Franchise-Verträgen. Zudem überprüft ein im Vertriebsrecht tätiger Rechtsanwalt die wettbewerbsrechtlichen und lizenzvertraglichen Aspekte von Vertriebsbeziehungen.

Aber auch bei Problemen in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen hilft ein im Vertriebsrecht versierter Rechtsanwalt weiter. Außerdem unterstützt dieser bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege.

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