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Verschwiegenheitspflicht für Betreuer und Bevollmächtigte muss gesetzlich geregelt werden!

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Betreuer und Bevollmächtigte sollen wie Ärzte und Rechtsanwälte einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung und Experte im deutschen Betreuungsrecht vor allem im Bereich der Vorsorgevollmacht, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, fordert dringend die Verankerung der Verschwiegenheitspflicht für Betreuer und Bevollmächtigte im Gesetz.
Mit der geforderten gesetzlichen Neuregelung sollen vom Gericht eingesetzte Betreuer für Personen die nicht mehr handeln können und Bevollmächtigte, die privat eine Vollmacht z.B. von einem alten Menschen erhalten haben, im gleichen Umfang wie Ärzte und Rechtsanwälte der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. "Es ist skandalös, wie in der Praxis immer wieder Betreuer oder Bevollmächtigte vor allem mit dem Gesundheitszustand der betreuten Personen in der Öffentlichkeit agieren und argumentieren", so Prof. Dr. Volker Thieler, der auch Autor einer umfassenden Betreuungsvollmacht ist.
Aktuelles und prominentes Beispiel ist die öffentliche Zurschaustellung des ehemaligen Fussballtrainers Rudi Assauer in seinem für jeden sichtbar durch Demenz bedingten Gesundheitszustand. Im Gegensatz zu der herrschenden Meinung von Experten im Bereich der Demenzforschung, die den Aufenthalt von Demenzkranken in einer ruhigen Umgebung empfehlen, wird hier das Gegenteil demonstriert. Der demenzkranke Rudi Assauer wird in der Öffentlichkeit vorgeführt und es wird öffentlich über seinen Gesundheitszustand diskutiert. Um derartige Vorgehensweisen künftig zu unterbinden wird dringend eine gesetzliche Regelung gefordert, damit Betreuer oder Bevollmächtigte künftig einer strengen Verschwiegenheitspflicht nach außen unterliegen. Hieraus ergibt sich natürlich auch das Verbot einer öffentlichen Vorführung und Zurschaustellung von kranken Menschen.
Die Kester-Haeusler-Stiftung beschäftigt sich seit Jahrzehnten in ihren eigenen Forschungsinstituten wissenschaftlich schwerpunktmäßig mit allen relevanten Themen des Betreuungsrechts sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich, siehe auch www.betreuungsrecht.de.

 

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