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Übler "Scherz": Böller-Angriff auf Kollege in Dixi-Klo hat fristlose Kündigung zur Folge

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Ein vermeintlicher Scherz mit einem Silvester-Böller kann eine sofortige Kündigung rechtfertigen.

Wird ein Kollege verletzt, ist nicht einmal eine Abmahnung erforderlich, wie das Arbeitsgericht Krefeld in einem am Mittwoch, 02.01.2013, bekanntgegebenen Urteil vom 30.11.2012 entschied (AZ: 2 Ca 2010/12).

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Rechtsanwalt Blaufelder übernimmt für Sie die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und den mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen hierbei in den Bereichen:

- Kündigung/Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Offene Gehaltsforderungen/Insolvenz des Arbeitgebers
- Urlaubsansprüche
- Eltern- und Teilzeit
- Mobbing

Bei Erhalt einer Kündigung kann eine Klage nur innerhalb von drei Wochen bei Gericht fristgerecht eingereicht werden. Zudem können berechtigte Ansprüche durch den Ablauf sog. Ausschlussfristen, die sehr kurz sein können, erlöschen. Wenden Sie sich daher bei Rechtsproblemen umgehend an die Kanzlei Blaufelder.

Die Kanzlei Blaufelder vertritt Sie insbesondere vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg, Stuttgart und Heilbronn – aber auch vor jedem anderen Arbeitsgericht in Deutschland.

 

Abmahnungen

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