Aktuelle Pressemitteilungen

Recht/Gesetz

Überstehende Äste müssen abgesägt werden

Die meisten Grenzkonflikte zwischen Nachbarn ließen sich bei Kenntnis der Rechtslage und etwas gutem Willen vermeiden.

Gerichtliche Auseinandersetzungen können dagegen teuer werden. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf einen vom Oberlandesgericht Koblenz (3 U 631/13) entschiedenen Fall hin. Der Eigentümer eines Baumgrundstücks, der nicht freiwillig bereit war, ins Nachbargrundstück hinüberragende Äste abzusägen, musste neben den Gerichtskosten für zwei Instanzen die Rechnung eines Baumdienstes zahlen.

Der Nachbar hatte ihn zuvor mehrmals mündlich und schriftlich aufgefordert, die weit in sein Grundstück hineinragenden Äste abzusägen. Auch ein Schlichtungs¬versuch beim Schiedsmann der Gemeinde blieb erfolglos. Daraufhin beauftragte der Nachbar einen Baumdienst, die überstehenden Äste abzusägen. Die Rechnung von 6.700 Euro wollte er vom Eigentümer des Baumgrundstücks ersetzt haben. Da dieser nicht freiwillig zahlte, klagte der Nachbar und bekam vor dem Landgericht Koblenz recht. Das Oberlandesgericht bestätigte nach eingelegter Berufung die Entscheidung.

Laut Gericht war der Nachbar durch die herüberragenden Äste erheblich beeinträchtigt. So könnten Menschen, die sich auf dem Nachbargrundstück aufhalten, vor allem bei Sturm und Schneelasten durch herabfallende Äste gefährdet werden. Nicht gelten ließ das Gericht den Einwand, dass eine andere Firma die Baumpflege wesentlich billiger ausgeführt hätte.

 

Rechnung

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.