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Tarifkompromiss zwischen Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks und IG BAU

Tarifkompromiss zwischen Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks und IG BAU Tarifkompromiss zwischen Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks und IG BAU

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat sich am 10.06.2022 einstimmig für den Tarifkompromiss vom 02.06.22 mit der Gewerkschaft IG BAU ausgesprochen und begrüßt diese Entscheidung.

Die Große Tarifkommission des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks hat sich am 10.06.2022 einstimmig für den Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU ausgesprochen. Die digital abgehaltene Sitzung verlief somit positiv und die Arbeitgeber stimmten dem Kompromiss zu.


Wenn die Gewerkschaft in der kommenden Woche ein ebenso positives Votum abgibt, steigen die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen zum 1. Oktober 2022. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn gilt für zwei Lohngruppen und schützt so die Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Dies ist ein großer Schritt für mehr Fairness am Arbeitsmarkt.

Ab dem 1. Oktober 2022 steigen die Löhne in der ersten Lohngruppe von 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In der ersten Lohngruppe arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Die sechste Lohngruppe, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.
Die beiden Tarifvertragsparteien haben sich bereits geeinigt und das letzte Hindernis ist nun die Zustimmung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sobald diese erfolgt ist, tritt der neue Tarifvertrag am 1. Oktober 2022 in Kraft.

 

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