Aktuelle Pressemitteilungen

Recht/Gesetz

Sturmschäden? So bekommen Sie ihr Geld zurück!

© Franz Kaspari - fotolia.com © Franz Kaspari - fotolia.com

Zurzeit toben draußen heftige Winterstürme und viele Verbraucher fragen sich: "Welche Versicherung kommt für meine Sturmschäden auf?"

Dieser wichtigen Fragestellung geht der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller nach.
Umgestürzte Bäume, vom Regen und Hochwasser überflutete Kellerräume und abgedeckte Hausdächer können für immense Kosten sorgen – hoffentlich ist man gut versichert! Doch welche Versicherung kommt für welche Schäden auf und was sollte man im Schadensfall tun?

Wichtig ist zunächst, dass man nach Abklingen des Sturms und der Feststellung etwaiger Schäden Beweise zur Vorlage bei der Versicherung sammelt, so könnte man beispielsweise einen Schaden mittels Fotos festhalten. Beschädigte Gegenstände sollte man zumindest bis zum Abschluss und der gesamten Abwicklung des Schadens bei der Versicherung aufbewahren. Es bietet sich auch an, insbesondere bei größeren Schäden, seinen Nachbarn um Hilfe zu bitten und ihn zu bitten, ein Protokoll von den Schäden anzufertigen, um später einen Zeugen zu haben, falls es zum Streit mit der Versicherung kommen sollte, empfiehlt Cäsar-Preller. Diesem Protokoll sollte man auch – falls vorhanden – Quittungen der beschädigten Gegenstände beigefügt werden oder aus dem Gedächtnis heraus der Anschaffungszeitpunkt und –preis ergänzt werden. Bevor man solche Nachweise an seine Versicherung schickt, sollte man unbedingt Kopien machen und aufbewahren, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ganz wichtig ist, einen Schaden unverzüglich – im Gesetzesjargon auch als "ohne schuldhaftes Zögern" oder "so schnell wie subjektiv möglich" umschrieben – an seine Versicherung, etwa per E-Mail, Telefonanruf oder mittels Nachricht an seinen Versicherungsvermittler, zu melden. Zwar gibt es keine genaue Frist, aber man sollte einen Schaden so schnell wie möglich melden, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? – Eine Wohngebäudeversicherung ist für sämtliche Schäden zuständig, welche unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Zu solchen Beschädigungen zählen beispielsweise zerbrochene Fenster oder kaputte Dächer. Eine Elementarschadenversicherung reguliert Schäden, welche von Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch usw. herrühren. Hierzu zählt zum Beispiel ein überschwemmter Keller. Erwähnenswert ist hier, dass im versicherungsrechtlichen Sinne ein Sturm regelmäßig ab Windstärke 8 vorliegt, was etwa einer Geschwindigkeit von 62 km/h entspricht. Für Versicherungen reicht es zumeist aus, wenn es vorher eine Sturmwarnung von offizieller Stelle gab und auch Nachbarhäuser beschädigt wurden.

Eine Hausratversicherung kommt für Schäden am Wohnungsinventar auf. Hierunter fallen etwa Schäden an Elektrogeräten nach einem Blitzeinschlag, so Cäsar-Preller.
Die Teilkaskoversicherung ist für Schäden am Auto, wie etwa eine kaputte Scheibe oder Blechschäden, zuständig.

Es bleibt zu hoffen, dass man seine Versicherung gar nicht in Anspruch nehmen muss.

Mehr über aktuelle Rechtsnews erfahren

 

Geld Versicherungen

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.