Gericht: Streikverbot muss neu geregelt werden
Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen und Kolleginnen beteiligte. Daraufhin verhängte der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens, eine Geldbuße. Die Klägerin war wegen dem Streik mehrmals nicht zum Unterricht erschienen. Gegen die Sanktion wehrte sich die Klägerin gerichtlich, bis zur letzten Instanz. Auch das BVerwG wies im Ergebnis die Revision ab. Allerdings wurde die Geldbuße auf 300 € ermäßigt.
Das Gericht hat dennoch die deutsche Rechtsauffassung als derzeit maßgeblich angesehen. Jedoch hat es erkannt, dass diese wegen der völkerrechtlichen Bindung an die EMRK nicht mehr zeitgemäß ist. Den Konflikt des Verfassungsrechts und der EMRK kann nach Ansicht des Gerichts nur der Gesetzgeber auflösen. In der Übergangszeit, für den entschiedenen Fall verbleibt es jedoch beim Streikverbot, auch für verbeamtete Lehrkräfte.
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