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Streaming nicht illegal

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Abmahnung wegen Streaming

Das Amtsgericht Hannover hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Thema Streaming beschäftigt und gelang zum Schluss, dass Das Streamen eines illegal veröffentlichten Films erlaubt ist. (AG Hannover, Urt. v. 27.05.2014 - Az.: 550 C 13749/13).
Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage eines Red-Tube-Abmahnung –Betroffenen.

Das Gericht entschied, dass auch das Streamen eines illegal veröffentlichten Films nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

Der Betroffene könne keine Prüfpflicht auferlegt werden, ob eine rechtmäßige Nutzung vorliegt. Der Nutzer eines Streams habe in der Regel keine Möglichkeit zu prüfen, ob der Film rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht. Des Weitere greife hier auch das Vervielfältigungsrecht zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG), so das Gericht.


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