In dem Blog veröffentlicht Rechtsanwalt Michael Erath, Fachanwalt für Strafrecht, aus Stuttgart regelmäßig interessante, lustige und wissenswerte Entscheidungen aus den Bereichen Bußgeld, Strafrecht.
Im Strafrecht, Bußgeld Blog Rechtsanwalt Michael Erath, veröffentlicht dieser täglich interessante Urteile und Entscheidungen aus dem Bereich Bußgeldverfahren bzw Strafrecht.www.ra-strafrecht-stuttgart.de
Des weiteren werden Teile des Bußgeldkatalogs vorgestellt und erklärt.
Rechtsanwalt Michael Erath ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart und bundesweit tätig.
www.verteidiger-stuttgart.de
Rechtsanwalt Erath gibt allgemeine Ratschläge wie man sich bei einem Zusammentreffen mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verhalten soll.
-Sie haben als Beschuldigter einer Straftat das Recht zur Sache zu schweigen. Von diesem Recht sollten sie unter allen Umständen Gebrauch machen!!
-Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Beruf). Nur dazu sind Sie verpflichtet.
-Sie müssen sich nicht selbst belasten – weder bei der polizeilichen Vernehmung,noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Daher schweigen Sie!!
-Der Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und klären, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweismittel gegen Sie vorliegen.
-Erst nach der Akteneinsicht und der anwaltlichen Beratung haben Sie den Überblickund können, zusammen mit Ihrem Verteidiger, entscheiden, ob Sie zur Sacheaussagen möchten oder lieber von Ihrem Recht zu Schweigen weiterhin Gebrauch machen!
Fazit: Egal ob als Verdächtiger oder als Opfer - zu denken, man käme mit der unbekannten und undurchschaubaren Situation allein klar und könnte sie ohne fachmännische Hilfe zufriedenstellendlösen, ist eine Illusion.Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!! Dieser auf das Strafrecht spezialisierteRechtsanwalt, setzt sich in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auseinander.
Autor des Blogs ist
Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.:0711 / 7739380
Fax: 0711/ 77393 77
Mobil: 0176 44445872
Email: blog@ra-strafrecht-stuttgart.de
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.