Schutz der Anleger vor Falschberatung durch stärkere Kontrolle der Anlageberater
12. Dezember 2012

Ab dem 01.11.2012 soll durch eine verstärkte Kontrolle von Anlageberatern der Schutz der Anleger vor Falschberatung verbessert worden sein.
Neben fachspezifischen Qualifikationen der Bankberater sollen auch die sozialen Kompetenzen der Bankberater geprüft werden, um ausreichend qualifiziertes Personal in der Anlageberatung in bestimmten Unternehmensbereichen zu gewährleisten. Die Wertpapierhandelsunternehmen sollen verpflichtet werden ausreichend qualifiziertes Personal in der Anlageberatung bereit zu stellen.
Mitarbeiter von Wertpapierhandelsunternehmen sollen mit allen aufsichtsrechtlich relevanten Informationen in einer Datenbank der BaFin registriert werden.
Kundenbeschwerden sollen innerhalb von 6 Wochen an die BaFin weitergeleitet werden. Diese kann dann bei Verstößen gegen anlegerschutzrechtliche Vorschriften entsprechende Maßnahmen einleiten. Zu den aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zählen beispielsweise Verwarnungen, die Erhebung von Bußgeldern und sogar ein zeitweiliges Berufsverbot für bestimmte Mitarbeiter aus der Anlageberatung.
Die Vorschrift soll insbesondere das Vertrauen der Anleger, der Kreditnehmer oder Versicherungsnehmer in die Finanzinstitute wieder stärken, das in der Vergangenheit aufgrund von Fehlberatungen oder Aufklärungspflichtverletzungen durch die Bankberater der Wertpapierhandelsunternehmen verloren gegangen ist.
Falschberatungen oder Aufklärungspflichtverletzungen durch einen Bankberater bieten oft den ersten Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche der Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft eventuelle Ansprüche der Anleger gegen den Anlageberater umfassend und einzelfallbezogen.
Hat ein Anlageberater beispielsweise während der Beratung mit der Sicherheit der Fonds oder der Sicherheit der Beteiligungssumme geworben, kann darin unter Umständen schon eine Falschberatung durch den Anlageberater liegen.
Anleger sollten sich wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
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