Die Regensburger Abmahnkanzlei Urmann+Collegen sorgt erneut für Aufsehen und auch diesmal sind die Methoden der Kanzlei fragwürdig.
Die Anwälte mahnen Internetnutzer nun neben Filesharing auch aufgrund von Streaming ab. So haben in den vergangenen Tagen zahlreiche deutsche Internetuser eine oder mehrere Abmahnungen erhalten, in denen ihnen das Streaming von Daten von der Internetseite und dem Pornoportal Redtube vorgeworfen wird. Urmann+Collegen fordern die User auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und den Pauschalschaden in Höhe von 250,00 Euro zu begleichen. Rechtsanwalt Götz Sommer der Kanzlei KBM Legal rät Betroffenen dazu, sich anwaltliche Unterstützung einzuholen.Rechtslage zum Streaming und zur Störerhaftung
Denn in Deutschland ist die Rechtslage, ob Streaming im Internet zulässig oder unzulässig ist, derzeit noch unklar. So ist das Streaming gemäß § 16 UrhG als Vervielfältigungshandlung einzustufen. Diese Vervielfältigungshandlung kann nach
§ 44a UrhG jedoch zulässig sein. Beim Streaming werden in der Regel, anders als bei illegalen Downloads und Filesharing, Videos und Filme auf dem Computer des Users lediglich in kleinen Datenpaketen für kurze Zeit zwischengespeichert und nach der Wiedergabe automatisch aus dem Zwischenspeicher gelöscht. Bei illegalen Downloads werden die Daten hingegen auf die eigene Festplatte heruntergeladen und bleiben dort gespeichert, bis der User die Daten selbstständig löscht.
"Zudem könnten beim Streaming dieselben Maßstäbe zur Störerhaftung gelten wie beim Filesharing", erklärt Rechtsanwalt Götz Sommer. "So hat das Landgericht Köln 2012 entschieden, dass insbesondere für den Inhaber des Internetanschlusses keine Gefährdungshaftung besteht. Dies bedeutet, dass der Urheber nach wie vor darlegen und beweisen muss, dass der Anschlussinhaber gegen das Urheberrecht verstoßen hat."
Darüber hinaus stellt sich im aktuellen Fall zusätzlich die Frage, woher die Kanzlei Urmann+Collegen die IP-Adressen der User von Redtube für ihre Abmahnungen erhalten hat.
Anwaltlichen Rat einholen
Internet-Usern, die eine Abmahnung erhalten haben, rät KBM Legal, den Gang zum Anwalt nicht zu scheuen. Die von der Abmahnkanzlei geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht abgeben werden, ohne den Sachverhalt zuvor von einem hierauf spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Neben der nicht eindeutigen Rechtslage lohnt es sich auch vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken prüfen zu lassen, ob die Forderung der Kanzlei Urmann+Collegen mit 250,00 Euro zu hoch angesetzt ist.
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