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Recht/Gesetz

Rauchmelderpflicht soll Leben retten

Jährlich etwa 500 deutsche Brandopfer

In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 500 Menschen bei Bränden. Experten zufolge könnten die meisten dieser Fälle durch die Installation von Rauchmeldern verhindert werden. Darum besteht in fast allen Bundesländern bereits eine Rauchmelderpflicht – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen arbeiten derzeit noch an einer entsprechenden Verordnung. Die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, empfiehlt Mietern und Wohneigentümern, sich früh um die Installation von Rauchmeldern zu kümmern, weil sie im Zweifelsfall Leben retten können.

Experten kritisieren schon lange, dass keine bundesweite Rauchmelderpflicht in Wohnhäusern besteht. Darüber entscheiden die Länder in den einzelnen Landesbauordnungen selbst. Inzwischen ist die Installation von Rauchmeldern aber in fast allen Bundesländern vorgeschrieben. Da für das Nachrüsten unterschiedlich lange Fristen in den einzelnen Bundesländern gelten, geht dies aber nicht einheitlich voran. So gibt es jährlich noch immer rund 500 brandbedingte Todesfälle – die meisten davon könnten durch Rauchmelder verhindert werden.

Oft sind technische Defekte für Brände verantwortlich. In Privathaushalten können sie ohne entsprechende Vorkehrungen schreckliche Folgen haben: In etwa zwei Drittel der Fälle bemerken die Opfer die tödlichen Flammen nicht einmal, da viele Brände nachts ausbrechen. Der Geruchssinn ist bei schlafenden Menschen nicht aktiv, die stickige Luft allein weckt sie nicht auf. Wenn sie die giftigen Gase des Feuers einatmen, werden sie zunächst bewusstlos und können innerhalb kurzer Zeit an den Folgen der Rauchvergiftung sterben – wenn sie nicht rechtzeitig gerettet werden.
Die generellen Gefahren eines Wohnungsbrandes verschwinden sicherlich nicht durch die Installation von Rauchmeldern. Die frühe Warnung durch den Alarm ermöglicht den Betroffenen aber den Notruf an die Feuerwehr und oft auch ein Entkommen aus den Flammen.

Nachrüsten bis spätestens Ende 2017

In fast allen Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten direkt mit der Fertigstellung. Für Bestandsbauten gibt es eine Nachrüstpflicht – in Bayern endet diese Ende 2017, in den anderen Bundesländern schon früher. Bis dahin müssen zumindest Flure, die als Rettungswege dienen, ebenso wie Schlafräume und Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Wann die Nachrüstpflicht jeweils verstreicht, lässt sich in den Bauordnungen der Länder nachlesen.
Für Einbau und Wartung der Rauchmelder ist in der Regel der Bauherr beziehungsweise der Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Missachtet er die geltende Rauchmelderpflicht, drohen im Brandfall straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Der Vermieter kann jedoch insbesondere die Instandhaltung des Rauchmelders durch regelmäßigen Batteriewechsel mittels einer ausdrücklichen Regelung im Mietvertrag an den Mieter übertragen. Allerdings muss der Vermieter sich davon überzeugen, dass der Mieter die ihm übertragenen Aufgaben auch ordentlich durchführt. Nur dann ist der Vermieter von seiner Verantwortung und Haftung frei, sollten die Rauchmelder im Brandfall nicht funktionieren.
Will der Haus- oder Wohnungseigentümer sicher gehen, gibt er den Auftrag an Fachspezialisten weiter. In diesem Fall darf er die Kosten für die Installation auf den Mieter im Rahmen einer anteiligen Mieterhöhung umlegen. Die Kosten für die Wartung dürfen den jährlichen Betriebskosten zugerechnet werden. Gute Rauchmelder sind bereits ab etwa 40 Euro zu haben – der Preis für die Anschaffung ist daher überschaubar.

 

Kosten

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