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"Online Scheidung": Ehescheidung im Internet-Zeitalter

Schnelle und unkomplizierte Scheidung ohne Anwaltsbesuch

Hannover, 01.10.2012 - Wer sich in Deutschland scheiden lassen will, muss sich an einen Rechtsanwalt wenden. Denn bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens vor den deutschen Familiengerichten herrscht Anwaltszwang. Um den Aufwand für scheidungswillige Ehepaare möglichst gering zu halten, bieten einige Anwaltskanzleien mittlerweile sogenannte "Online-Scheidungen" an. Mit einer Online-Scheidung können Eheleute die Kosten und den Aufwand des Scheidungsverfahrens so gering wie möglich halten und damit Zeit, Geld und Nerven sparen.

Der Unterschied zwischen der "klassischen" Scheidung und einer "Online-Scheidung" besteht im Wesentlichen darin, dass im Falle der Online-Scheidung kein Besuch beim Anwalt vor Ort erforderlich ist und die Korrespondenz zwischen Mandant und Anwalt per E-Mail oder Telefon geführt wird. Wer das gerichtliche Scheidungsverfahren "online" einleiten will, muss grundsätzlich nicht mehr tun, als ein online bereitgestelltes Formular auszufüllen und dem Anwalt ein unterzeichnetes Vollmachtsformular zu übersenden.

Die Online-Scheidung eignet sich vor allem für Eheleute, die sich über die Scheidung und die damit zusammenhängenden klärungsbedürftigen Punkte im Wesentlichen einig sind. In solchen Fällen kann das Scheidungsverfahren in der Regel in einem Zeitraum von 3 bis 4 Monaten abgeschlossen werden.

 

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