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Neue Abmahnwelle - Reisebüros und kleinere Veranstalter im Fokus der rs reisen und schlafen GmbH

Derzeit werden vermehrt Unternehmen der Reisebranche wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt, aber nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt.

Aus aktuellem Anlass berichten wir über eine neue Abmahnwelle gegenüber Reisebüros und kleine bis mittelgroße Reiseveranstalter. Uns liegen aktuell zahlreiche Abmahnungen vor, die ein Rechtsanwalt mit Sitz in Leipzig im Namen der rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg verschickt. Gerügt werden u.a. Fehler auf Internetpräsenzen, wie z.B. ein Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG (Telemediengesetz), Wettbewerbsverstöße, fehlende und/oder unrichtige Datenschutzerklärungen.
Es werden für die rs reisen und schlafen GmbH Unterlassungsansprüche und Rechtsanwaltskosten in beachtlicher Höhe geltend gemacht, die in jedem uns vorliegenden Fall deutlich über 1.000 € liegen.

Als eine seit Jahren auf die Vertretung von Reiseunternehmen und deren konkrete Belange spezialisierte Kanzlei raten wir allen Adressaten einer derartigen Abmahnung, die vorformulierte und mitgeschickte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht zu unterschreiben. Diese ist in der Regel zugunsten des Abmahnenden formuliert. Auch sollten vor einer rechtlichen Überprüfung keine Zahlungen getätigt werden. Oftmals sind die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht gerechtfertigt und der zu Grunde gelegte Streitwert zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten zu hoch. Sie sollten allerdings auch nicht untätig bleiben und die gesetzten Fristen verstreichen lassen, da die Gefahr besteht, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird.

Haben Sie auch eine Abmahnung der rs reisen und schlafen GmbH erhalten haben, bieten wir Ihnen durch Jansen & Jansen Rechtsanwälte eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (0221-58923880) oder per E-Mail (infoatjansen-kollegen.de). Unsere Anwälte zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen aus und können die Wirksamkeit einer Abmahnung kompetent und realistisch für Sie einschätzen.

Sind Sie (noch) nicht ins Visier potentieller Abmahner geraten sein, empfehlen wir Ihnen dennoch, Ihren Internetauftritt auf Fehler zu überprüfen. Wir rechnen stark damit, dass es mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (25.05.2018) und des neuen Pauschalreiserechts (01.07.2018) zu weiteren Abmahnungen insbesondere in der Reisebranche kommen wird. Auch hier stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte von Jansen & Jansen als zuverlässiger Partner im Rahmen einer Beratung zur Seite.

 

Abmahnungen Gmbh

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