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Mops gepfändet und verkauft - Shitstorm heftig

"Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos". Klar ist also, Loriot hätte die Pfändung als Menschenrechtsverstoß gebrandmarkt. "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos". Klar ist also, Loriot hätte die Pfändung als Menschenrechtsverstoß gebrandmarkt.

Ist die Pfändung eines Haustiers rechtmäßig? Im Fall "Mops Edda" bezog dazu ein Gutachten Stellung. Doch kommt es in dieser Frage voraussichtlich zu keiner gerichtliche Klärung.

Der Fall erregte großes Aufsehen, sogar die New York Times berichtete darüber. Weil sie der Stadt mehrere Tausend Euro schuldete, ließ die Stadt Ahlen in Westfalen bei einer Frau einen Hund - Mops-Dame "Edda" - pfänden und verkaufen.

Dieses Vorgehen wurde teilweise massiv kritisiert. Ein Hund stellt nach der Meinung vieler ein vollwertiges Familienmitglied dar und könne nicht einfach aus der Familie herausgerissen und verkauft werden. So Volkes Empfinden in der Tradition des großen Loriot.

Die Stadt Ahlen hat zu dieser Thematik daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Vorgehen der Stadt bestätigt:

Die Ahlenerin soll bei der Stadt etwa 7.000,00 € Schulden angehäuft haben, unter anderem wegen der nicht bezahlten Hundesteuer und der Kosten für die Ganztagsbetreuung ihrer beiden schulpflichtigen Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögen sind die Vollziehungsbeamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung dann auf die Mops-Dame "Edda" gestoßen, deren Anschaffungspreis bei ca. 2.400,00 € gelegen haben soll. Weiteres Vermögen konnte nicht aufgefunden werden, sodass die Abholung von "Edda" und der anschließende Verkauf veranlasst wurden. Das Gutachten sollte sich nunmehr mit der Frage auseinandersetzen, ob ein derartiges Vorgehen zulässig sein kann. Für den vorliegenden Fall wurde dies bejaht. Wesentliche Begründung war eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen sowie der Umstand, dass die Anstrengungen der Schuldnerin, den Hund zurückzuerlangen, gering waren.

Die Justiz musste sich mit dieser konkreten Thematik nicht auseinandersetzen. Ob auch ein Gericht zu diesem Ergebnis gekommen wäre, ist fraglich und wird wohl auch künftig in ähnlich gelagerten Fällen sehr vom Einzelfall abhängen.

Zur Autorin: Rechtsanwältin Johanna Steinle ist tätig bei der Anwaltskanzlei Reissner Ernst & Kollegen, Rechtsanwälte Augsburg Starnberg

 

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