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Mehr als 60 % aller Widerrufserklärungen in Darlehensverträgen fehlerhaft

Untersuchung der Kanzlei deckt sich mit Auswertungen vonVerbraucherzentralen

Nach internen Auswertungen der Kanzlei LSS Rechtsanwälte sind mehr als 60 % der Widerrufserklärungen in Darlehensverträgen fehlerhaft. Untersucht wurden dabei Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010. Die gefundenen Formfehler haben dabei weitreichende Bedeutung, denn seit dem 01.11.2002 erlischt das Widerrufsrecht nur dann, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über dieses belehrt wurde. D.h. selbst nach vielen Jahren können solche Darlehensverträge noch widerrufen werden. Die Verbraucher können als Rechtsfolge z.B. zu marktgerechten aktuellen Konditionen umschulden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen..
Die Auswertungen der Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft decken sich im Wesentlichen mit denen von Verbraucherzentralen, die sogar von noch höheren Fehlerquoten berichten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, weist daraufhin, dass seine Untersuchung nicht repräsentativ ist, da sich viele Bankkunden erst an einen Anwalt wenden, nachdem sie selbst schon laienhaft eine Vorprüfung unternommen haben, um sich bei positivem Prüfungsausgang bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche helfen zu lassen. Dennoch zeigte sich der Spezialist für Bankrecht von den absoluten Zahlen überrascht: "wir haben sehr strenge Prüfungskriterien angelegt und nur Fehler gewertet, die auf Basis der aktuellen Rechtsprechung eindeutig zum Widerruf berechtigen", so Schröder.

 

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