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Medizinrecht: Neues Qualitätssystem für stationäre Pflege in Pflegeheimen

Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte

Die Qualitätsprüfung von Pflegeheimen war in der Vergangenheit häufig Kritik ausgesetzt. Der "mangelhaften Aussagekraft der Noten", so der häufigste Vorwurf, soll nun ein neues System entgegenwirken.

Pflegeheime wurden bisher durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einer Qualitätsprüfung unterzogen und erhielten daraufhin so genannte "Pflegenoten". Dieses System hat in der Vergangenheit viel Kritik geerntet, unter anderem, weil es zu wenig transparent sei. So konnte es durchaus vorkommen, dass Pflegemängel wie zum Beispiel vernachlässigte Patienten durch eine andere Komponente wie hervorragendes Essen ausgeglichen wurden und somit eine Pflegenote vergeben wurde, die dem Gesamtbild nicht entsprach.

Ab 1. Oktober 2019 trat ein neues Qualitätssystem in Kraft, das die Pflegenoten ablöst und so zu mehr Transparenz verhelfen soll. Dr. iur. Christoph Roos, Experte für Medizinrecht und Rechtsanwalt in Bonn, hat sich mit dem neuen zweistufigen System auseinandergesetzt. "Im Rahmen der ersten Stufe wird eine Qualitätserhebung und -prüfung durchgeführt. Der Zustand von rund 13.000 Pflegeheimen in Deutschland wird erhoben, und zwar im Zuge eines internen Qualitätsmanagements. Die festgelegten Faktoren werden zweimal pro Jahr überprüft, an jedem Bewohner", erklärt Dr. iur. Christoph Roos den ersten Teil der neuen Qualitätsprüfung.

Die zweite Stufe beinhaltet eine externe Qualitätsprüfung durch Prüfer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Qualität der Pflegeheime wird anhand von 24 Aspekten geprüft, dazu gehören auch Gespräche mit Mitarbeitern und Bewohnern. Den Prüfern soll neben der Prüfungsfunktion auch eine Beratungsfunktion zukommen, was zur Qualitätssteigerung der Pflege beitragen soll.

Ziel der neuen Qualitätsprüfung ist, dass die gesammelten Daten den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Auswahl eines bestimmten Pflegeheims erleichtern soll. Sie können anhand der geprüften Faktoren einfacher erkennen, wie gut oder schlecht ein bestimmtes Pflegeheim bei bestimmten Aspekten abgeschnitten hat.

Die Qualitätsprüfung durch die Prüfer soll übrigens alle 14 Monate stattfinden, bei gutem Abschneiden wird der Prüfungszeitrum auf 24 Monate ausgedehnt.

Den kompletten Fachartikel mit allen Fakten zum Thema können Interessierte auf der Website von Roos Nelskamp Schumacher & Partner nachlesen. Im Blogbereich der Seite finden sich regelmäßig spannende Beiträge zu verschiedenen Rechtsthemen: www.rnsp.de.

 

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