Keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers bzgl. des Nachprüfungsrechts des Versicherers
03. Juli 2012
Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollen Versicherer zulässigerweise ein Nachprüfungsrecht zur Fortdauer der Berufsunfähigkeit haben.
Lassen Sie sich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.
Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden. Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
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Anspruch Berufsunfähigkeit Versicherer Versicherungsnehmer
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