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Internet-Pranger gegen Filesharer geplant

Rechtsanwalt Götz-Müller Sommer, KBM Legal Rechtsanwälte GbR Rechtsanwalt Götz-Müller Sommer, KBM Legal Rechtsanwälte GbR

KBM Legal sieht Persönlichkeitsrechte und Reputation von Unternehmen gefährdet

Mit einem neuerlichen Vorstoß versucht eine Anwaltskanzlei aus Süddeutschland ihre Gegner in Sachen Filesharing-Verfolgung unter Druck zu setzen. Die Kanzlei, welche vornehmlich Unternehmen aus der Medienbranche bei Filesharing-Abmahnungen vertritt, plant im September eine Gegnerliste auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In dieser sollen sich dann gegnerische Parteien aktueller Verfahren, darunter auch aus dem Kreis des Erotik-Filesharings, namentlich wiederfinden.

Die Regensburger Kanzlei stützt ihren für September angekündigten Internet-Pranger auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06). Diese erklärt die Veröffentlichung einer Gegnerliste durch Anwälte zum Zweck der Eigenwerbung für zulässig. „Jedoch scheint die Kanzlei dabei zu verkennen, dass es sich bei der Entscheidung um Unternehmen und nicht um Privatpersonen handelte“, sagt Götz Müller-Sommer, Rechtsanwalt bei KBM Legal in Köln.

„Darüber hinaus scheinen die Anwälte aus Regensburg das stärker wiegende ‚Allgemeine Persönlichkeitsrecht’ vollständig auszublenden. Demnach ergibt sich sowohl aus der Verfassung gem. Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art.1 Abs.1 GG, als auch aus § 823 Abs.1 BGB, das Recht auf informelle Selbstbestimmung, was bedeutet, dass die Betroffenen selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten entscheiden können“, so RA Müller-Sommer weiter. Den Betroffenen steht zudem noch das Recht der persönlichen Ehre als auch Art.8 Abs.1 EMRK zur Seite. Dort heißt es: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Brisanz könnte die Thematik im Falle von Unternehmen bekommen, die Opfer einer Filesharing-Abmahnung geworden sind. Denn nicht selten nutzen Mitarbeiter die schnellen Internetverbindungen am Arbeitsplatz, um Musik oder Filme zu tauschen. Die Unternehmen sehen sich dann, als Inhaber des Internetanschlusses, plötzlich mit einer abgemahnten Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Durch den geplanten Internet-Pranger kann so die Reputation von betroffenen Unternehmen stark in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Kölner Anwaltskanzlei KBM Legal rät zur gezielten unternehmerischen Vorbereitung, um Schaden abzuwenden. So findet das Persönlichkeitsrecht längst Anwendung im Falle von Unternehmen. Demnach können auch juristische Personen gemäß Art.19 Abs.3 GG Träger von Grundrechten sein, wenn diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind. Das ist besonders dann der Fall, wenn Firmen in ihrem sozialen Geltungsanspruch, beispielsweise als Arbeitgeber, betroffen sind.

Setzt die Regensburger Kanzlei ihre Ankündigung dennoch in die Tat um und veröffentlicht eine Gegnerliste, sollten denunzierte Unternehmen wie Privatpersonen den raschen Gang zum Anwalt nicht scheuen, um schnellstmöglich geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Abmahnungen Anwälte Unternehmen

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