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Endgültige Liquidierung des Fonds „SEB Optimix Ertrag“

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Die Kapitalanlagengesellschaft SEB Asset Management S.A. soll mit Wirkung zum 11.12.2012 die endgültige Schließung des Fonds „SEB Optimitx Ertrag“ beschlossen haben, heißt es.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anlegern des SEB Optimix Ertrag drohen zum Ende des Jahres schlechte Nachrichten. Nachdem der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S. A. bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 die Aussetzung der Rücknahmen und Zurückweisung von Zeichnungen beschlossen hatte, soll er jetzt mit Wirkung zum 11.12.2012 die Liquidation und endgültige Schließung des Fonds SEB Optimix Ertrag beschlossen haben. Mit der Liquidation gehen die endgültige Aussetzung der Anteilrücknahme sowie die endgültige Einstellung der Anteilsausgabe einher. Die Probleme des Fonds sollen hauptsächlich daraus resultieren, dass der Fonds zu einem hohen Anteil in illiquide, offene Immobilienfonds investiert habe, die aktuell ebenfalls geschlossen seien oder abgewickelt würden.

Seit geraumer Zeit ist das Marktumfeld für offene Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds angespannt. Die Branchenmeldungen sollen auch für das kommende Jahr negativ bleiben. Aufgrund der deshalb zu erwartenden steigenden Tendenz von Rücknahmeanträgen für den Fonds SEB Optimix Ertrag, könne eine nachhaltige Öffnung des Fonds nicht mehr gewährleistet werden, hieß es.

Das Fondsvermögen soll mit einer Frist von 5 Jahren aufgelöst und periodisch ausgezahlt werden. Da der Liquidationsprozess des SEB Optimix Ertrag von der Liquidierung der Zielfonds abhängt, könnten hier gegebenenfalls weitere Verzögerungen eintreten.

Für die Anleger des Fonds könnte daher – neben hohen Kapitalverlusten – sogar die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Denn die Verwertung der Immobilien aus den Zielfonds könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.

Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft, ob Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen können.

Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.

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